Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Juristische Analyse
-
Chancen und Risiken der Apothekenreform

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht zahlreiche Veränderungen für Apotheken vor: mehr Impfungen, flexiblere Arzneimittelabgabe und die Erleichterung der Gründung von Zweigapotheken. Rechtsanwalt und Politikberater Martin Jäger sieht darin nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
Datum 27.03.2026  13:00 Uhr

Gründung von Zweigapotheken 

Mit der Apothekenreform soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden. Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber sollen grundsätzlich neben Filialen auch bis zu zwei Zweigapotheken betreiben dürfen, »wenn diese in einem abgelegenen Ort oder Ortsteil liegt, in dem mangels Apotheke die Arzneimittelversorgung deutlich eingeschränkt ist«, wie es im Kabinettsentwurf heißt. Ein Ort gilt laut dem Juristen als abgelegen, »wenn zwischen der nächstgelegenen Apotheke und dem Standort der Zweigapotheke mindestens sechs Kilometer liegen«.

Laut Jäger liegen die Chancen von Zweigapotheken darin, dass sie sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum zur Verbesserung der Versorgung beitragen können. Außerdem können sie grundsätzlich in Zusammenarbeit mit der Hauptapotheke wirtschaftlich betrieben werden, da weder ein Laboratorium noch ein Nachtdienstzimmer notwendig seien. »Durch die Erhöhung der Genehmigungsdauer von fünf auf zehn Jahre haben Sie mehr Planungssicherheit. Durch eine gemeinsame Warenwirtschaft und Marketing können Sie im besten Fall einen wirtschaftlich belastbaren Betrieb dieser Zweigapotheken sicherstellen«, erzählt er.

Dennoch gibt es auch Risiken: Mehr Standorte würden auch höhere Kosten bedeuten. »Der wirtschaftlich belastbare Betrieb einer Zweigapotheke hängt natürlich vom Standort, der Frequenz und den Energien ab, die Sie dort aufbringen können.« Außerdem sei es dogmatisch betrachtet eine Aufweichung des Mehrbesitzverbots und das faktische Ende von Filialapotheken. Aus diesem Grund lehnt die ABDA auch diesen Teil der Reform vehement ab.

Impfung und Schnelltests meldepflichtiger Infektionskrankheiten 

Laut den Reformplänen dürfen Apotheken künftig mehr Impfungen verabreichen, darunter alle Totimpfstoffe. Apotheken würden zwar dazu berechtigt, müssten die Impfungen aber nicht durchführen, betont Jäger. »Es ist eine wirtschaftliche Entscheidung der Apotheke.« Für den Rechtsanwalt könnten Impfungen eine zusätzliche vergütungsfähige Leistung für Apotheken sein und auch einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten, etwa durch die Steigerung der Impfquoten durch einen niedrigschwelligen Zugang. Auch die Durchführung von Schnelltests in der Apotheke könnte zu mehr Umsatz führen.

Dennoch würden Impfungen in Apotheken einen erhöhten Beratungsaufwand neben dem regulären Apothekenbetrieb verursachen und derzeit nur ein saisonales Geschäft darstellen. Hinzu komme ein Implementierungsaufwand, etwa für die Anschaffung von Impfräumen und die Personalschulungen. Auch den Widerspruch aus der Ärzteschaft zählt Jäger zu den Risiken. Die gleichen Probleme sieht er auch bei den Schnelltests in Apotheken.

Mehr von Avoxa