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Juristische Analyse
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Chancen und Risiken der Apothekenreform

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht zahlreiche Veränderungen für Apotheken vor: mehr Impfungen, flexiblere Arzneimittelabgabe und die Erleichterung der Gründung von Zweigapotheken. Rechtsanwalt und Politikberater Martin Jäger sieht darin nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
Datum 27.03.2026  13:00 Uhr

In seinem Vortrag »Apothekenreform kompakt: Recht verstehen, Chancen nutzen, Risiken vermeiden« beim PZ-Management-Kongress fokussierte Jäger unter anderem auf die Kompetenzerweiterung für Apotheken sowie eine engere Einbindung in die Versorgungslandschaft.

Zwar folgt das Gesetz in weiten Teilen den Vorhaben im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung, doch die versprochene Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro fehlt bislang. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat aber inzwischen mehrfach betont, dass die Erhöhung umgesetzt wird. Dennoch ist die Erhöhung noch nicht erfolgt, was Anfang der Woche zu Apothekenprotesten in vier Städten geführt hat.

Laut Jäger würde die Erhöhung des Fixums zu mehr Planungssicherheit bei den Apotheken führen. Dennoch sei der Kassenabschlag zu beachten. »Was passiert denn, wenn das Fixum auf 9,50 Euro erhöht wird? Alle schreien Juhu, aber der Kassenabschlag könnte sich auch erhöhen. Darauf müssen Sie aufpassen«, warnte er. Die Stunde der Wahrheit rückt näher: Die erste Lesung des ApoVWG fand am 27. Februar im Bundestag statt. Vielleicht noch im April soll es final beraten werden.

Personaleinsatz in Apotheken – Vertretung durch PTA 

Hoch umstritten ist die geplante PTA-Vertretung. Diese ist auf maximal 20 Tage pro Jahr, höchstens zehn Tage am Stück, befristet auf fünf Jahre und bedarf einer behördlichen Genehmigung. Außerdem ist sie nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig, sofern im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine weitere Apotheke liegt.

In der Apothekerschaft sehen viele in der PTA-Vertretung ein Risiko für die »Apotheke ohne Apotheker« und damit für Qualität und Strukturen. Rechtsanwalt Jäger verglich die Hürden für die Vorgaben, die aktuell die Vertretung durch Apothekenassistenten und Pharmazieingenieure regeln. »Diese Berufe sterben jetzt aus. Der Gesetzgeber will das irgendwie substituieren«, sagte Jäger und fügte hinzu. Ein Unterschied sei, dass die Pharmazieingenieure ein Studium absolviert haben.

»Es geht nicht darum, jede hergelaufene PTA plötzlich zur Apothekenleiterin zu machen. Aber ich glaube, wenn man sicherstellt, dass PTA ordentlich ausgebildet werden, kann man diese Möglichkeit nutzen.« Er betonte jedoch auch, dass diese Regelung nicht genutzt werden müsse. 

Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), widersprach hier deutlich: »Mit dieser Apothekenreform wird ein bestehender und ein in Zukunft entstehender Beruf neu in die Vertretungsbefugnis aufgenommen. Das ist ein fundamentaler Rechtsbruch und ein Bruch der ordnungspolitischen Prinzipien, weil damit erstmals ein Assistenzberuf mit der Leitung der Apotheke gleichgesetzt wird.« Auch Jäger zählt den möglichen Schaden für das Fremdbesitzverbot zu den Risiken.

Nullretaxation & Skonti-Urteil

Bei Nullretaxation will die Regierung die Krankenkassen beschränken, etwa bei fehlender Chargennummer ausschließen. Durch die Einschränkungen der Nullretaxation gebe es mehr finanzielle Planungssicherheit für Apotheken. Außerdem werde damit der »Strafpolitik«-Gedanke verwässert, so Jäger. Allerdings bleibt die rechtliche Grundlage wackelig, wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs »geringfügig«, denn hier gebe es erheblichen Auslegungsspielraum. Rechtsanwalt Jäger kann sich vorstellen, dass es neue Rechtsstreitigkeiten über Nullretaxationen gibt, diese blieben somit ein »Berufsrisiko«.

Die Apothekenreform sieht zudem die Aufhebung des »Skontoverbots« vor, um Apotheken finanziell im Einkauf wieder mehr Spielraum zu verschaffen. »Skonti geben zum einen Planungssicherheit für Arzneimittelgroßhändler und Apotheken und befeuern den Wettbewerb«, so das Fazit von Jäger.

pDL als kalkuliertes Produkt

»Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) müssen als kalkuliertes Produkt angeboten und nicht nebenbei abgefrühstückt werden«, mahnt Jäger. Sie könnten eine Chance für ein zusätzliches Leistungsfeld darstellen. Dieses könne durch standardisierte Maßnahmen und Prozesse gut erschlossen werden. So seien einige pDL im Team delegierbar. »Die Haftung muss dabei aber klar sein, ebenso wie die Journey der Patientin oder des Patienten.«

Jäger plädierte für den Aufbau eigener SOP (Standardarbeitsanweisungen) und eines legalen Zuweisernetzwerks, da pDLs mit den Ärzten im Umfeld. Der Jurist betonte, dass die beiden pharmazeutischen Dienstleistungen »Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation« und »Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei neu verordneter Dauermedikation« nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden dürfen.

Außerdem sieht er dank der pDLs eine Kompetenzerweiterung für Apothekerinnen und Apotheker und ihre sinnvolle Einbindung in die Versorgungslandschaft. »Apotheken sind die besseren Gesundheitskioske«, so Jäger. Dennoch gebe es auch hier Risiken. So sei die Vergütung noch unklar und Haftungsrisiken müssen identifiziert und vermieden werden. Zudem seien die Leistungen für viele Patientinnen und Patienten noch unklar.  

Gründung von Zweigapotheken 

Mit der Apothekenreform soll die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden. Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber sollen grundsätzlich neben Filialen auch bis zu zwei Zweigapotheken betreiben dürfen, »wenn diese in einem abgelegenen Ort oder Ortsteil liegt, in dem mangels Apotheke die Arzneimittelversorgung deutlich eingeschränkt ist«, wie es im Kabinettsentwurf heißt. Ein Ort gilt laut dem Juristen als abgelegen, »wenn zwischen der nächstgelegenen Apotheke und dem Standort der Zweigapotheke mindestens sechs Kilometer liegen«.

Laut Jäger liegen die Chancen von Zweigapotheken darin, dass sie sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum zur Verbesserung der Versorgung beitragen können. Außerdem können sie grundsätzlich in Zusammenarbeit mit der Hauptapotheke wirtschaftlich betrieben werden, da weder ein Laboratorium noch ein Nachtdienstzimmer notwendig seien. »Durch die Erhöhung der Genehmigungsdauer von fünf auf zehn Jahre haben Sie mehr Planungssicherheit. Durch eine gemeinsame Warenwirtschaft und Marketing können Sie im besten Fall einen wirtschaftlich belastbaren Betrieb dieser Zweigapotheken sicherstellen«, erzählt er.

Dennoch gibt es auch Risiken: Mehr Standorte würden auch höhere Kosten bedeuten. »Der wirtschaftlich belastbare Betrieb einer Zweigapotheke hängt natürlich vom Standort, der Frequenz und den Energien ab, die Sie dort aufbringen können.« Außerdem sei es dogmatisch betrachtet eine Aufweichung des Mehrbesitzverbots und das faktische Ende von Filialapotheken. Aus diesem Grund lehnt die ABDA auch diesen Teil der Reform vehement ab.

Impfung und Schnelltests meldepflichtiger Infektionskrankheiten 

Laut den Reformplänen dürfen Apotheken künftig mehr Impfungen verabreichen, darunter alle Totimpfstoffe. Apotheken würden zwar dazu berechtigt, müssten die Impfungen aber nicht durchführen, betont Jäger. »Es ist eine wirtschaftliche Entscheidung der Apotheke.« Für den Rechtsanwalt könnten Impfungen eine zusätzliche vergütungsfähige Leistung für Apotheken sein und auch einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten, etwa durch die Steigerung der Impfquoten durch einen niedrigschwelligen Zugang. Auch die Durchführung von Schnelltests in der Apotheke könnte zu mehr Umsatz führen.

Dennoch würden Impfungen in Apotheken einen erhöhten Beratungsaufwand neben dem regulären Apothekenbetrieb verursachen und derzeit nur ein saisonales Geschäft darstellen. Hinzu komme ein Implementierungsaufwand, etwa für die Anschaffung von Impfräumen und die Personalschulungen. Auch den Widerspruch aus der Ärzteschaft zählt Jäger zu den Risiken. Die gleichen Probleme sieht er auch bei den Schnelltests in Apotheken.

Abgabe von Arzneimitteln – Anschlussversorgung 

Laut der geplanten Apothekenreform soll die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Ausnahmefällen ohne vorliegendes Rezept möglich werden, beispielsweise für Stammpatientinnen und -patienten mit Dauermedikation oder bei leichten Erkrankungen. Die Ärzteschaft kritisiert diese Öffnung deutlich.

Der Jurist hob hervor, dass Patientinnen und Patienten nachweisen müssen, dass sie das Medikament bereits seit mindestens drei Quartalen erhalten. Eine Abgabe sei nur einmalig ohne ärztliche Verordnung möglich. Jäger beschrieb es als eine Art »Ping-Pong«-Prinzip: Die Patientin oder der Patient könne das Medikament abwechselnd einmal vom Arzt verschrieben bekommen und einmal in der Apotheke ohne Rezept beziehen. Apotheken würden zudem eine Anschlussversorgungsgebühr in Höhe von fünf Euro erheben dürfen. Dies müssen sie aber nicht, wie er betonte.

Zu den geplanten Verschärfungen für den Versandhandel führte Jäger aus, dass dies auch die Apotheke vor Ort betreffen könne. Er rät dazu, mit Transportdienstleistern Verträge und Berichtspflichten zu vereinbaren.

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