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Bundestags-Experten

Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht

Die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung verstößt nach Einschätzung von Experten gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger nennt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegenstünden.
dpa
12.09.2022  00:00 Uhr

Die Ampel-Koalition will Cannabis in Deutschland legalisieren. Die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren laufen. Nach Einschätzung von Experten des Bundestags verstößt die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, die der Deutschen Presse-Agentur und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegen, nennt der Wissenschaftliche Dienst europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegenstünden. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften« einzuführen.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt. Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages sind momentan in den USA und Kanada unterwegs, um sich über die dort zum Teil bereits erfolgte Legalisierung zu informieren. Für die staatlichen Lizenzen zur Cannabis-Abgabe können sich auch Apotheken bewerben. Deren künftige Rolle bei der Cannabis-Abgabe ist aber noch unklar.

Wissenschaftliche Dienst verweist auf EU-Rahmenbeschluss 

Der Wissenschaftliche Dienst verweist auf den sogenannten EU-Rahmenbeschluss von 2004, der vorschreibe, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen müsse – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Zudem müsse das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem der Cannabispflanze unter Strafe gestellt werden. Gleiches gelte für den Besitz oder den Kauf von Drogen. Unter den Begriff Drogen falle laut einem Übereinkommen von 1971 auch Cannabis. Die Mitgliedsstaaten sollten gegen die genannten Straftaten »mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen« vorgehen.

Der Wissenschaftliche Dienst verweist zudem auf das sogenannte Schengen-Protokoll. Darin hätten sich die Vertragsländer, unter anderem Deutschland, verpflichtet, »die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden«. 

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