Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht |
In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Experten des Wissenschaftlichen Dienstes darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnten. So gelte dort nach wie vor das »Opiumgesetz«, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen »de facto entkriminalisiert«. »In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen wird, werden diese - auch wenn die Menge im dargestellten Toleranzbereich liegt – von der Polizei konfisziert.« Der Verkauf von Cannabis sei »formalrechtlich illegal«, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien weiterhin vollständig kriminalisiert.
Pilsinger sagte der dpa, die Ausarbeitungen zeigten, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre. Cannabis einfach zu dulden, wie es in den Niederlanden gehandhabt werde, könne und dürfe für Deutschland keine Option sein. Der Jugendschutz müsse ebenso wie das Zurückdrängen und die Bekämpfung des Schwarzmarkts in Deutschland »oberste Priorität« haben, sagte Pilsinger. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Montag: »Wir prüfen die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes und beziehen sie selbstverständlich in unsere Überlegung mit ein. Die neuen Cannabis-Regeln müssen natürlich rechtssicher sein. Für die Legalisierung suchen wir derzeit eine Lösung, die auch mit internationalem Recht vereinbar ist.«