Pharmazeutische Zeitung online
Apotheker-Stellungnahme

Cannabidiol ist ein Rx-Arzneimittel, aber kein BtM

Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) hat heute eine Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung von Cannabidiol (CBD) abgegeben. Das Fazit: Rezeptpflicht ja, Einstufung als Betäubungsmittel (BtM) nein.
Daniela Hüttemann
26.08.2020  14:08 Uhr
Cannabidiol ist ein Rx-Arzneimittel, aber kein BtM

Es tummeln sich seit Längerem vielfältige Produkte mit CBD in Supermarkt- und Drogerieregalen, vom Internethandel ganz zu schweigen. Unter vielen Produkten zweifelhafter Qualität gibt es aber mittlerweile auch einige Anbieter, die pharmazeutische Qualität liefern. Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) kritisiert das Durcheinander und ist für eine klare Einstufung als rezeptpflichtige Substanz.

»CBD ist mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber sehr guten pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden«, heißt es in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Doch dieser Ruf steht auf dem Spiel, fürchtet der VCA: »Eine nicht standardisierte und im Dickicht der Nahrungsergänzungsmittel auftretende Verbreitung von CBD-Produkten, die, ohne auf Hersteller eingehen zu wollen, mitunter eine äußerst schlechte Qualität aufweisen, könnte mit der Zeit ein negatives Feedback und damit auch eine unter Umständen negative Bewertung seitens der Behörden und Krankenkassen zur Folge haben.«

CBD gilt als einer der Hauptinhaltsstoffe der Cannabispflanze. Laut VCA kann es sowohl die Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) beeinflussen als auch selbst signifikante Wirkungen auslösen, da CBD spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems aktivieren kann. Im Gegensatz zu THC hat es keine berauschende Wirkung. Die Forschung zu CBD stecke zwar noch in den Anfängen, doch zeichne sich das hohe Potenzial des Wirkstoffs in der Medizin bereits ab. Daher müsse CBD als Arzneimittelwirkstoff eingestuft und so behandelt werden, so der VCA.

Dies unterstreiche auch die Zulassung des CBD-haltigen Fertigarzneimittels Epidyolex® in der EU und den USA. Das Präparat ist seit 2019 zur Behandlung von Kindern mit bestimmten Epilepsie-Formen zugelassen. Allerdings warnten Neurologen auch hier vor überzogenen Erwartungen. Das Medikament komme nur für 5 Prozent der von Epilepsie betroffenen Kinder infrage. Für alle anderen Indikationen wäre es ein Off-Label-Gebrauch.

Im Januar 2019 stufte die EU-Kommission CBD als sogenanntes neuartiges Lebensmitte (Novel Food) ein. Seitdem müssen alle CBD-haltigen Produkte ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Juli 2020 legte die EU-Kommission offene Anträge CBD-haltiger Produkte jedoch auf Eis. Seitdem steht die Möglichkeit im Raum, dass CBD als Betäubungsmittel eingestuft werden könnte.

Mehr von Avoxa