BVDAK fordert differenzierte Vergütung |
Schnelltests auf das Coronavirus sollen künftig verstärkt zum Einsatz kommen. / Foto: Getty Images/David Talukdar
Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verordnung vorgelegt, mit der sie die Preise für SARS-CoV-2 Antigentests regulieren will. Demnach soll es feste Zuschläge im Vertrieb geben. Genau 40 Cent pro Tests dürfen Apotheken und Großhändler laut Verordnung abrechnen. Aktuell gibt es die Schnelltests meistens in größeren Gebinden mit 20 oder 25 Stück, sodass auf den Preis einer Packung rund 8 Euro aufgeschlagen werden können.
BVDAK-Chef Stefan Hartmann begrüßt die Verordnung aus dem Ministerium im Grundsatz. An der Höhe der Vergütung allerdings übte er deutliche Kritik. »Der einheitliche Aufschlag von 40 Cent ist undifferenziert und spiegelt nicht die Praxis und die Beratungsleistung in der Apotheke wider.« Noch dürfen Apotheker die Tests nur an medizinisches Personal und nicht direkt an den Verbraucher abgeben. Doch das könnte sich bald ändern, dann dürften vermehrt auch einzelverpackte Tests auf den Markt kommen. Bei diesen Packungen sollte Hartmann zufolge ein erhöhter Aufschlag greifen, da die Selbstmessung durch den Patienten recht erklärungsbedürftig ist. »2,65 Euro könnte ein akzeptabler Preis sein.« Für größere Gebinde sollten Apotheker und Großhändler nach Meinung des BVDAK 60 Cent pro Test erhalten.
Hartmann drängte zudem darauf, die Abgabebeschränkungen für Schnelltests zu lockern und nannte es völlig absurd, dass Apotheken anders als etwa in Großbritannien keine Tests direkt an den Patienten verkaufen dürfen. »Es wird allerhöchste Zeit, dass die behindernden Gesetze und Verordnungen schnellstmöglich geändert werden.«
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