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Gesetzentwurf

Bundestag beschließt PTA-Reform

Das PTA-Reformgesetz kommt – zumindest, wenn es nach dem Bundestag geht. Die Abgeordneten stimmten heute für die abgeänderte Ausschussfassung des Gesetzentwurfs. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Verena Schmidt
14.11.2019  15:24 Uhr

Nach der zweiten und dritten Beratungsrunde hat der Bundestag heute den Entwurf zum PTA-Reformgesetz in geänderter Fassung angenommen. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD hatten für die Annahme gestimmt, die Fraktionen der AfD und Der Linken dagegen. Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten sich enthalten.

Der jetzt abgestimmte Entwurf der Bundesregierung enthält im Vergleich zur früheren Version einige Änderungen. Der erste Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem PTA-Beruf und die Ausbildung modernisiert werden sollen, war umstritten. Vor allem an der geplanten Kompetenzerweiterung der PTA und der Länge der Ausbildung schieden sich die Geister. Auch die Ausschüsse des Bundesrats hatten eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert.

Die Koalitionsparteien hatten sich bereits im Vorfeld der Abstimmung bei den beiden hauptsächlichen Streitpunkten geeinigt. Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer von zweieinhalb auf drei Jahre, für die sich die Apothekengewerkschaft Adexa, der Berufsverband der PTA (BVpta) und auch die SPD eingesetzt hatten, wird es demnach nicht geben. Beim Thema Aufsichtspflicht haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss verständigt. Statt »in eigener Verantwortung« sollen PTA künftig »ohne Beaufsichtigung« arbeiten dürfen – ausgenommen sind einige bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten, etwa die Herstellung von Parenteralia.

Dass PTA zukünftig ohne Aufsicht, aber unter apothekerlicher Verantwortung arbeiten sollen, wertete Adexa als positiv, ebenso die Ergänzung der SPD, dass berufserfahrene, qualifizierte PTA die Praxisanleitung übernehmen können. Auch die Tatsache, dass das PTA-Praktikum künftig auch in Krankenhausapotheken stattfinden kann, sei begrüßenswert, wie Vorstand Andreas May in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft betonte.

Zustimmung nötig

Bei dem PTA-Reformgesetz handelt es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Das heißt, bevor es in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Ob er dies tun wird, ist nicht sicher, denn er hatte sich unter anderem für eine Verlängerung der Ausbildung ausgesprochen. Sollte der Bundesrat das Gesetz in der jetzigen Fassung annehmen, wird es ab 1. Januar 2021 gültig.

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