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Änderungsanträge
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Bundesrat bespricht Skonto und Versandhandel

Heute befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen. In Änderungsanträgen fordern die Länder Nachschärfungen bei der Skontoregelung. Auch die Länderliste ist Thema.
AutorCornelia Dölger
Datum 24.06.2026  11:15 Uhr

Länderliste soll auf den Prüfstand

Darüber hinaus fordert Schleswig-Holstein die Bundesregierung in einem Antrag auf, sich auf europäischer Ebene für verbindliche Anforderungen an Transportdienstleister einzusetzen. Mit der Verordnung sind zusätzliche Anforderungen an den Versandhandel geplant. »Zu hohe und zu niedrige Temperaturen bei Lagerung und Transport können zu Wirkverlust oder schädlichen Abbauprodukten führen«, heißt es in dem Antrag. Es müsse sichergestellt sein, dass die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel beim Transport erhalten bleiben.

Schleswig-Holstein zielt auch auf die sogenannte Länderliste ab, die seit 2011 beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) geführt wird und festlegt, aus welchen EU-Ländern Medikamente nach Deutschland versendet werden dürfen. Die Liste soll Sicherheitsstandards beim Versand abbilden, die mit denen in Deutschland vergleichbar sind.

Mit der Verordnung werde das Sicherheitsniveau für deutsche Apotheken mit Versandhandelserlaubnis angehoben, heißt es in dem Antrag. »Dies wirft die Frage auf, ob die bisherigen Bewertungen der Vergleichbarkeit weiterhin Bestand haben können.« Vergleichbarkeit sei aber eine wesentliche Voraussetzung für den grenzüberschreitenden Versandhandel; die zugrunde liegenden Bewertungen sollten überprüft werden.

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