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Test- und Impfverordnung

BMG-Verordnungen sollen bis zu ein Jahr nach Pandemie-Ende gelten

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD wollen regeln, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch nach dem Ende des offiziellen Pandemie-Status Verordnungen ändern und erlassen kann. Das betrifft vor allem das Testen und Impfen. Zudem will der Bund die Kosten für Corona-Impfungen auch für privat Versicherte komplett übernehmen.
Charlotte Kurz
19.05.2021  10:24 Uhr
BMG-Verordnungen sollen bis zu ein Jahr nach Pandemie-Ende gelten

Die derzeitige Situation der Pandemie entspannt sich weiter, die bundesweite Sieben-Tages-Inzidenz sinkt am heutigen Mittwoch auf 72,8. Mittlerweile sind zudem bereits mehr als 31 Millionen Menschen mindestens einmal geimpft worden (Stand 18. Mai), die Impfkampagne nimmt damit weiter an Fahrt auf. Viele Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen sollen (Bürgertestungen, Covid-19-Impfungen), werden derzeit mittels Rechtsverordnungen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) geregelt. Diese sind aktuell noch an die »Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite« gebunden. Sobald der Deutsche Bundestag diese aufhebt, treten auch die Corona-Verordnungen aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) außer Kraft. Dies regelt derzeit Absatz 3 § 20i des Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Bislang gilt dieser Pandemie-Status noch bis zum 30. Juni 2021, der Bundestag könnte diesen aber auch nochmal verlängern.

Bereits vor zwei Wochen waren erste Pläne der Großen Koalition bekannt geworden, dass diese Rechtsverordnungen auch nach dem Ende des Pandemie-Status weiter gültig sein sollen. Jetzt liegen der PZ ressortabgestimmte Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen von Union und SPD vor, die den Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze nochmals konkretisieren. Die Gesetzesänderung steht am Donnerstagabend auf dem Programm im Bundestag.

Darin heißt es, dass die Rechtsverordnungen, also insbesondere die Coronavirus-Testverordnung und die Impfverordnung, »spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag« außer Kraft treten sollen. Bis dahin behält sich der Gesetzgeber vor, dass das BMG diese Verordnungen auch ändern kann. Zudem sind mit dieser Formulierung auch »Neuregelungen« möglich.

Falls diese Gesetzesänderung am Donnerstag den Bundestag passiert, könnten damit beispielsweise die kostenlosen Bürgertests auch längerfristig möglich sein. Zudem ist bereits abzusehen, dass Covid-19-Auffrischimpfungen nach der ersten vollständigen Immunisierung nötig sein könnten. Diese könnten durch die neue Gesetzesänderung weiter durch das BMG geregelt werden.

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