Inkrafttreten soll die Novelle der Testverordnung voraussichtlich noch in dieser Woche. Sollte sich die Infektionslage bald wieder entspannen und damit Testkapazitäten freigeben, kann das BMG kurzfristig umdisponieren und PCR-Tests wieder zur Regel erklären. Eine neue Rechtsverordnung wäre dafür nicht erforderlich. So soll das BMG lediglich über eine Veröffentlichung auf seiner Internetseite ein neues Testregime vorgeben können.