| Cornelia Dölger |
| 01.08.2026 09:05 Uhr |
Vielmehr beruft man sich im BMG auf das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), mit dem jetzt eine persönliche Haftung der Mitglieder der Paritätischen Stelle ausgeschlossen wurde. Das Gremium solle aktiv werden und Sanktionen aussprechen, fordert das BMG angesichts der neuerlichen Versendervorstöße. Dennoch bleibt die Gesamthaftung an dem Gremium hängen.
Dass die Apotheken bei der Ahndung der Verstöße den Staat in der Pflicht sehen, verfängt nicht. Haftungsrisiken für verhängte Vertragsstrafen oder Versorgungsausschlüsse sollten vom Staat übernommen werden, so die Forderung der Apotheken. ABDA-Präsident Thomas Preis hatte sich unlängst in einem Schreiben an die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gewandt und gefordert, dass der Gesetzgeber gegen unzulässige Boni vorgehen solle.
Warken hat inzwischen die Nachfolge von Thorsten Frei an der Spitze des Kanzleramts angetreten. Ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) wird also künftig auch mit Boni und Rabatten bei Rx zu tun haben. Wie er die wiederholten Verstöße angeht, wird sich zeigen.
Vorerst sieht das BMG den Ball weiter bei der Selbstverwaltung. Neben der Paritätischen Stelle könnten Wettbewerber übrigens auch über das Wettbewerbsrecht gegen Verstöße vorgehen.