Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Verordnung
-
BMG blickt nach Brüssel

Mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen ist die Apothekenreform abgeschlossen, sofern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die geänderte Verordnung in Kraft setzt. Zuvor hat noch die EU-Kommission mitzureden. Heute endet die verlängerte Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 14.07.2026  15:30 Uhr
Keine »wesentlichen Änderungen« erlaubt

Keine »wesentlichen Änderungen« erlaubt

Bleibt abzuwarten, wie Brüssel auf den Entwurf reagiert. »Bezüglich des laufenden Notifizierungsverfahrens wird sich das BMG im Anschluss mit der Europäischen Kommission abstimmen«, kündigte der BMG-Sprecher an. Die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten können prüfen, ob die im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwände berücksichtigt wurden. Zudem dürfen keine »wesentlichen Änderungen« vorgenommen worden sein, etwa eine Vorverlegung des ursprünglichen Zeitpunkts für die Anwendung oder eine Erweiterung des Anwendungsbereichs, wie die EU-Kommission erläutert.

Gibt es erneute Bedenken, würde dies erneute Notifizierung nötig machen, inklusive eines verzögerten Inkrafttretens, weil eine neue Prüffrist laufen müsste.

Mehr von Avoxa