| Cornelia Dölger |
| 14.07.2026 15:30 Uhr |
Bleibt abzuwarten, wie Brüssel auf den Entwurf reagiert. »Bezüglich des laufenden Notifizierungsverfahrens wird sich das BMG im Anschluss mit der Europäischen Kommission abstimmen«, kündigte der BMG-Sprecher an. Die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten können prüfen, ob die im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwände berücksichtigt wurden. Zudem dürfen keine »wesentlichen Änderungen« vorgenommen worden sein, etwa eine Vorverlegung des ursprünglichen Zeitpunkts für die Anwendung oder eine Erweiterung des Anwendungsbereichs, wie die EU-Kommission erläutert.
Gibt es erneute Bedenken, würde dies erneute Notifizierung nötig machen, inklusive eines verzögerten Inkrafttretens, weil eine neue Prüffrist laufen müsste.