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Patentgeschützte Arzneimittel
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BKK-Landesverband fordert Nutzenbewertung ab Markteintritt

Die Krankenkassen geben immer mehr Geld für Arzneimittel im ambulanten Bereich aus. In Bayern steigen die Ausgaben seit Jahren überproportional, informierte der Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) in Bayern am Montag in München. Kostentreiber seien vor allem patentgeschützte Arzneimittel. Um gegenzusteuern, fordert der Kassenverband, die Preise bei diesen Arzneimittel stärker zu regulieren.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 28.11.2023  14:30 Uhr

BKK: Weitere Regulierungen sind nötig

Um gegenzusteuern, fordert der Kassenverband weitere Regulierungen im Arzneimittelmarkt. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber insgesamt nicht aus. »Der Gesetzgeber ist gefordert, insbesondere die Preise für neue Produkte stärker zu regulieren und die umfangreichen Ausnahmeprivilegien im Arzneimittelbereich abzubauen«, betonte der Vorstandsvorsitzende des BKK-Landesverbandes Bayern, Ralf Langejürgen. Bei patentgeschützten Arzneimitteln haben Unternehmen seit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sechs Monate Zeit, ihr neues Produkt ohne Preisobergrenze auf den Markt zu bringen. Dies sei für die GKV immer noch zu teuer. Auch ein neues Produkt müsse sich an seinem Zusatznutzen im jeweiligen Anwendungsgebiet messen lassen und sich ab dem Zeitpunkt des Markteintrittes preislich an der bestehenden Produktgruppe orientieren, fordert der Kassenverband.

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mussten die Hersteller bereits Einsparungen hinnehmen. So wurde die Zeitspanne, in der ein Hersteller nach Zulassung den Marktpreis eines neuen Medikaments frei festlegen kann, von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt. Die Umsatzschwelle, bis zu der ein Zusatznutzen eines Orphan Drugs automatisch als belegt gilt, wurde von 50 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro gesenkt. Auch wurde im Verfahren zur frühen Nutzenbewertung (AMNOG) für neue Arzneimittel in Kombinationstherapien mit bewährten Wirkstoffen ein automatischer Preisabschlag von 20 Prozent festgesetzt. Zudem muss die Pharmaindustrie einen um 5 Prozentpunkte erhöhten Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel hinnehmen. Vier Pharmaunternehmen legten Mitte November Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein.

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