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Bivalente Covid-19-Impfstoffe erhöhen den Schutz

Daten zur spezifischen Wirksamkeit der angepassten bivalenten Impfstoffe wurden bisher nahezu ausschließlich über Mitteilungen der Herstellerfirmen kommuniziert. Jetzt legt die US-Gesundheitsbehörde CDC Daten aus der Praxis zur Schutzwirkung der Vakzinen vor einer symptomatischen Infektion vor.
Theo Dingermann
23.11.2022  16:30 Uhr

Vier bivalente mRNA- basierte Coronaimpfstoffe, die neben einer mRNA für das Spike-Protein (S-Protein) des SARS-CoV-2-Wildtyp-Stamms noch zusätzlich eine mRNA enthalten, die entweder für das S-Protein der Omikron-Varianten BA.1 oder BA.4/BA.5 codiert, sind mittlerweile für den Einsatz bei verschiedenen Altersgruppen zugelassen. Zum Zeitpunkt der Empfehlung lagen Immunogenitätsdaten aus klinischen Studien nur für den Impfstoff Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1, dem an die BA.1-Variante angepassten Impfstoff der Firma Moderna, vor. Bezüglich der klinischen Wirksamkeit, also der Schutzwirkung vor einer symptomatischen Infektion, waren für keinen der vier Impfstoffe Daten verfügbar.

Jetzt erschien eine Vorabveröffentlichung einer Studie aus dem US-amerikanischen National Center for Immunization and Respiratory Diseases der Centers for Disease Control and Prevention (CDC), in der Daten zur Wirksamkeit der bivalenten an die Omikron-Varianten BA.4/BA.5 angepassten Impfstoffe im Rahmen einer Auffrischimpfung gegen eine symptomatische SARS-CoV-2-Infektion vorgestellt werden.

Die Gruppe um Dr. Ruth Link-Gelles hatte Daten aus dem sogenannten »Increasing Community Access to Testing (ICATT) for Covid-19« ausgewertet. Insgesamt waren die Ergebnisse von 360.626 Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAAT) in die Studie eingeflossen, die vom 14. September 2022 bis 11. November 2022 in 9995 öffentlichen Apotheken bei Erwachsenen im Alter von mindestens 18 Jahren durchgeführt worden waren. Die getesteten Personen hatten zum Zeitpunkt des Tests Covid-19-ähnliche Symptome berichtet. Personen mit einem geschwächten Immunsystem wurden nicht eingeschlossen. Personen mit einem eindeutig positiven NAAT-Ergebnis wurden als »Fallpatienten« eingestuft. Als Kontrollgruppe fungierten die Personen, die ein negatives NAAT-Ergebnis hatten.

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