Bestellungen für Betriebsärzte jetzt nicht mehr per Fax |
Bei der Bestellung der Impfstoffe für Betriebsärzte können Apotheken jetzt auch die MSV3-Schnittstelle nutzen. / Foto: Getty Images/Yuri_Arcurs
Ab kommendem Montag werden rund 6000 Betriebsärzte in die Covid-19-Impfkampagne mit eingebunden. Bei der ersten Bestellung der Impfstoffe, die an die Werksmediziner gehen, musste es vor zwei Wochen sehr schnell gehen. Die Betriebsärzte, Apotheken, aber auch Großhändler hatten nur wenige Tage Zeit, um sich auf die Bestellungen einzustellen. Die Folge: Apotheken mussten die Impfstoff-Bestellung per Fax oder E-Mail an die pharmazeutischen Großhändler weitergeben, da die Übermittlung der Daten über die MSV3-Schnittstelle für die Betriebsärzte-Bestellung noch nicht möglich war. Dies soll sich bei der nächsten Bestellung für KW 25 ändern.
Bis zum 10. Juni können Betriebsärzte ihre nächsten Bestellungen an Apotheken weiterleiten, diese ordern am gleichen Tag die Vakzine beim Großhandel. Ab diesem Tag soll auch die Bestellung über MSV3 möglich sein, informiert der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Rundschreiben vom heutigen Freitag. Damit entfällt künftig die Bestellung per Fax oder E-Mail. Die Apotheker sind nun zudem frei in der Wahl der Großhändler.
Bislang konnten die Betriebsärzte nur einen Impfstoff, Comirnaty® von Biontech/Pfizer, bestellen. Dies könnte sich bei der nächsten Order am 10. Juni ändern. Dann könnten die Werksmediziner auf alle hierzulande zugelassenen Covid-19-Impfstoffe zurückgreifen. Allerdings stehen die hierfür eingeplanten Liefermengen noch nicht fest. Für die vier Impfstoffe gibt es neue Bund-PZN, diese sollen ab dem 15. Juni allgemein zur Verfügung stehen. Sie können laut DAV aber bereits für die nächste Bestellung am 10. Juni verwendet werden, »soweit sie von dem jeweiligen Softwarehaus schon davor in das Warenwirtschaftssystem der Apotheke eingepflegt werden konnten«. Die Bestellung in der nächsten Woche wird dann in KW 25, also ab dem 21. Juni ausgeliefert.
Die neuen PZN für Betriebsärzte:
Der DAV informiert zudem, dass diese PZN bereits am Montag, den 7. Juni, auf den Lieferscheinen der Großhändler für die Covid-19-Impfstoffe für die Betriebsärzte auftauchen könnten.
Die PZN für die Betriebsärzte-Bestellungen gelten aber nur für Erstimpfungen. Denn diese Mediziner können bislang nur für Erstimpfungen bestellen. Für künftige Verordnungen über Zweitimpfungen werden dieselben PZN verwendet, wie bei den Vertrags- und Privatärzten. Hier weist der DAV daraufhin, dass die Zweitimpfungs-PZN keine eigenständigen Artikelnummern sind, sondern ausschließlich zur besseren Zuordnung dienen, wie viele der georderten Vials für die Zweitimpfung benötigt werden.
Künftige PZN für Zweitimpfungen von Betriebsärzten (PZN für Moderna ist noch nicht bekannt):
Zu möglichen Liefermengen der nächsten Betriebsärzte-Bestellung für die KW 25 sowie für die Bestellungen für Vertrags- und Privatärzte (KW 24) werde der DAV »in Kürze« gesondert informieren. Klar ist für die Vakzin-Bestellung der Werksmediziner: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilt wöchentlich eine zugesagte Mindestliefermenge mit. Wenn eine Apotheke für mehrere Betriebsärzte bestellt, die mehr als die Mindestmenge geordert haben, müssen die Offizinen gleichmäßig kürzen. Gleichzeitig bedeutet die Regelung auch, dass Betriebsärzte, die unterhalb dieser Mindestmenge bestellen, keine Kürzungen zu erwarten haben, sondern die georderten Impfdosen erhalten. Sollten Covid-19-Impfstoffdosen aus diesen Gründen noch zur Verfügung stehen, sollen Apotheken diese auf Betriebsärzte gleichmäßig verteilen, die wiederum mehr als die Mindestmenge bestellt haben.
Die zugesicherte Mindestmenge bei der ersten Bestellung, die jetzt am Montag ausgeliefert wird, beträgt 102 Dosen je Betriebsmediziner. Bei dieser Größenordnung greift zudem die neu geregelte Apotheken-Vergütung bei der Auslieferung der Impfstoffe. Ab dem 101. Vial gibt es dann statt 6,58 Euro netto nur noch 4,28 Euro. Ab dem 151. Vial erhalten die Apotheken dann noch 2,19 Euro je Durchstechflasche. Das gestaffelte Honorar gilt je beliefertem Werksmediziner.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.