| Johanna Hauser |
| 21.09.2026 18:00 Uhr |
Die Empfehlungen stellen auch klar, dass hormonelle Notfallverhütung grundsätzlich auch dann abgegeben werden kann, wenn früher im Zyklus bereits ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Die Risikoabschätzung wurde vereinfacht und stärker an der aktuellen Evidenz ausgerichtet. Für Stillende entfällt sowohl nach LNG als auch nach UPA die bisher empfohlene Stillpause.
Vor allem organisatorische Neuerungen wie der selbstausfüllbare Anamnesebogen und die digitale Datenerfassung sollen den Zugang zur Notfallverhütung niederschwelliger und diskreter machen. Gleichzeitig unterstützen aktualisierte wissenschaftliche Empfehlungen und neue Flussdiagramme die Beratung in der Apotheke und rücken diese noch stärker in den Mittelpunkt.