Auch für die Apotheken und die Ausstellung der digitalen Covid-19-Impfzertifikate ist diese Neuerung wichtig. Die Kennzeichnungen für die erste Dosis (Janssen-Impfstoff) soll dann »1/1«, die zweite »2/1« und die dritte »3/1« lauten, erklärte das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der PZ. Mit der zweiten Dosis soll die Grundimmunisierung, mit der dritten eine Auffrischungs-Impfung gekennzeichnet werden.
Geht man strikt nach der Zulassung, ist die Grundimmunisierung nach einer Einzelimpfung mit dem Janssen-Vakzin abgeschlossen. Bereits die zweite Dosis ist nach dieser Lesart der Booster. So sieht es auch die neue EU-Verordnung dazu vor, die am 1. Februar 2022 in Kraft tritt. Deutschland geht allerdings einen anderen Weg und folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Geimpfte mit dem Janssen-Impfstoff müssen damit hierzulande zusätzlich nicht nur eine, sondern zwei mRNA-Impfdosen bekommen haben, um als geboostert durchzugehen.
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Anmerkung der Redaktion: Auf erneute Anfrage der PZ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 25. Januar 2022 einen aktualisierten Hinweis zur künftigen Erstellung der Impfzertifikats-Kennzeichnungen abgegeben.