Bayerns Gesundheitsminister will Auseinzelung dulden |
Cornelia Dölger |
30.03.2021 11:00 Uhr |
Mal wieder ein Sonderweg für Bayern? Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) setzt auf Pragmatismus und fordert für Apotheken die Möglichkeit, Laientests aus Großpackungen auseinzeln zu können. / Foto: imago images/Bayerische Staatskanzlei
Gegen das Auseinzelungsverbot, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die Sonderzulassungen erteilt hat, will der Minister jetzt ganz pragmatisch vorgehen. Bislang dürfen Apotheken die meist 25-er Großpackungen von Selbsttests demnach nicht auseinzeln, weil so verhindert werden soll, dass einzelne Tests etwa ohne Gebrauchsanweisung abgegeben werden. Dazu sagte Holetschek am heutigen Dienstag in einer Mitteilung: »Die Länder sind dafür zuständig, den Verkauf der Selbsttests zu überwachen. Auf dieser Grundlage wollen wir daher den Einzelverkauf in den Apotheken dulden. Ich habe keinen Zweifel, dass die Apotheken dies fachgerecht und unter höchsten Hygienevorkehrungen gewährleisten können.« Die Verantwortung und Haftung liegt im Falle einer Duldung demnach bei den Apotheken.
Es zeige sich immer wieder, dass Pandemie und Bürokratie sich nicht vertrügen, so Holetschek. »Der Kampf gegen Corona darf nicht an Vorschriften und Zuständigkeiten scheitern.« Es gelte, pragmatische Lösungen zu finden. Deshalb wolle er dafür sorgen, dass die Überwachungsbehörden »eine Vereinzelung der gelieferten Selbsttests durch die Apotheken« dulden. Dies sei wichtig, damit sich so viele Menschen wie möglich solche Tests »auf unkompliziertem Weg bei der Apotheke ihres Vertrauens kaufen können«, so der CSU-Minister, der seit Anfang Januar im Amt ist. Seine Vorgängerin Melanie Huml (CSU) hatte nach mehreren Pannen bei der Bewältigung der Coronavirus-Krise den Hut nehmen müssen. Holetschek war zuvor Humls Staatssekretär und zudem Leiter der Corona-Task-Force.
Für die Apotheken stellt das Auseinzelungsverbot bislang eine hohe Hürde im Apothekenalltag dar. Viele Kundinnen und Kunden wollen kleinere Mengen an Selbsttests kaufen, als der Großhandel üblicherweise anbietet. Der Antigentest von der Firma Roche beispielsweise kommt in einer Großpackung mit 25 Einzeltests. Auch Großpackungen bis 100 Stück sind keine Seltenheit.
Neben dem BfArM, das sich kürzlich gegenüber der PZ skeptisch zu Auseinzeln solcher Packungen äußerte, hatte vorige Woche erstmals auch eine Landesbehörde diesbezüglich den Riegel vorgeschoben. Die Bezirksregierung Düsseldorf setzte die Apothekerkammer Nordrhein nach Informationen der PZ darüber in Kenntnis, dass die in den Zulassungen und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) vorgesehenen Regelungen einzuhalten seien. In dem Behördenschreiben hieß es: »Die Sonderzulassung wird mit der Auflage verbunden, dass Tests aus Großpackungen durch einen Vertreiber nicht vereinzelt und separat an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Bei der Abgabe von Großpackungen ist in geeigneter Weise deutlich darauf hinzuweisen.«
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