Barmer fordert Nutzerfreundlichkeit bei digitaler Identität |
Melanie Höhn |
09.12.2022 15:30 Uhr |
Bei den digitalen Identitäten handelt es sich um die Kombination aus Personalausweis und Gesundheitskarte in digitaler Form. / Foto: Adobe Stock/sitthiphong
Neben dem sicheren Zugang via elektronischer Gesundheitskarte (EGK) gibt es noch eine weitere Möglichkeit, sich in der E-Rezept-App zu identifizieren: über eine digitale Identität der Versicherten. Momentan bereiten sich die Krankenkasse auf die Möglichkeit vor, diese digitale Identität bereitzustellen. Die Barmer hat als bisher einzige Krankenkasse laut Medienberichten den Auftrag für die Bereitstellung und Verwaltung der digitalen Identitäten bereits im Frühjahr an T-Systems und Verimi vergeben. Weitere Krankenkassen würden den Auftrag derzeit ausschreiben.
Die Kasse äußerte sich nun dazu, dass es ihr auf die Nutzerfreundlichkeit in Bezug auf die digitalen Identitäten ankommt. Dies betonte Marek Rydzewski, Chief Digital Officer über die digitale Strategie bei der Barmer gegenüber dem »Handelsblatt Inside«. »Für die gesellschaftliche Akzeptanz ist eine Lösung wichtig, die am Ende den üblichen Sicherheitsanforderungen entspricht, ohne dass das Nutzererlebnis zu sehr leidet«, sagte er dem Blatt. Für die Kasse sei es wichtig, »dass unsere Versicherten für den Zugang nicht erst ein Informatikstudium benötigen«. Es dürften keine stundenlangen Erklärvideos nötig sein, um sich zu authentifizieren und einzuloggen. Die Frage sei, ob man zum Beispiel jedes Mal einen Personalausweis oder eine Versichertenkarte an das Handy halten müsse oder ob dies beispielsweise mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung möglich sei. Zudem kündigte er an, die digitalen Identitäten bis Mitte 2023 auf den Markt bringen zu wollen. Die Voraussetzung hierfür sei aber die Spezifikation - die technischen Rahmenvorgaben - der Gesellschaft Gematik, auf die die Kasse gerade warte.
Eigentlich waren die Krankenkassen per Gesetz zur Einführung der digitalen Identitäten schon am 1. Januar 2023 verpflichtet. Das erst vergangene Woche vom Bundestag beschlossene Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) hat diese Frist jedoch um 1 Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Der Gesetzgeber nennt erforderliche Abstimmungsprozesse als Grund.
Bei den digitalen Identitäten handelt es sich um die Kombination aus Personalausweis und Gesundheitskarte in digitaler Form, informiert die Barmer: »Abgelegt wird diese digitale Identität auf dem eigenen Smartphone in einem geschützten Speicherbereich, der sogenannten ID-Wallet. Damit schaffen wir einen universellen und sicheren Zugang zur digitalen Gesundheitswelt. In Zukunft soll die digitale Identität eine vollwertige Alternative zur bisherigen Gesundheitskarte werden«.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.