Laut KHPflEG können Versicherte »einem anderen angemessenen Sicherheitsniveau« für ihre digitalen Identitäten zustimmen - zuvor müssen sie aber umfassend durch ihre Krankenkasse über die Besonderheiten informiert worden sein. Laut »Handelsblatt«-Bericht lehnt dies der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber ab: »Der Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für die Einwilligung in ein niederschwelligeres Sicherheitsniveau für die Nutzung von digitalen Gesundheits- und TI-Anwendungen wird daher ausdrücklich widersprochen«, heißt es in einer Stellungnahme Kelbers, die dem Gesundheitsausschuss vor der Verabschiedung des Gesetzes zuging.