| Daniela Hüttemann |
| 01.10.2026 18:00 Uhr |
Am wichtigsten für die tägliche Arbeit ist derzeit wohl die elektronische Medikationsliste (eML), die chronologisch auf Basis der Medikationsdaten ausgestellter und belieferter E-Rezepte automatisch erstellt wird. Das ist allerdings bislang einfach nur eine Liste, was wann von wem verordnet und abgegeben wurde. Viele Apotheken haben hier schon Überraschungen erlebt, was vermeintliche Stammkunden auch woanders holen oder gar bestellen.
Ganz wichtig: Diese Liste ist nicht vollständig. Es fließen derzeit nur die E-Rezept-Daten ein, aber keine Privatrezepte, BtM-Rezepte, T-Rezepte; aber auch notärztliche Verordnungen, klassische Muster-16-Verordnungen (was viele Hochpreiser betrifft) und OTC-Medikamente fehlen.
So sieht die Muster-Ansicht der eML für Apotheken in einem Erklär-Video der Gematik aus. / © Gematik
Die mangelnde Vollständigkeit sollte man sich bewusst machen, wenn man Medikationsanalysen durchführt oder auf Interaktionen prüft. Auch sollte man sich im Klaren sein, dass eine ältere Medikation nicht zu sehen ist, da überhaupt erst Daten ab dem 15. Januar 2025 zu sehen sind. Jedes eingelöste E-Rezept bleibt übrigens ein Leben lang in der ePA dokumentiert. Nur nicht eingelöste Rezepte werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht.
Man muss übrigens nicht bei jeder Abgabe automatisch in die eML schauen, so die rechtliche Einschätzung des Deutschen Apothekerverbands (DAV), sondern nur anlassbezogen, wenn sich aus dem normalen Beratungsgespräch Fragen ergeben.
Ob die eML der Apotheke nur als PDF angezeigt wird oder bereits als integrationsfähiger Datensatz (FHIR) vorliegt, hängt vom jeweiligen Apothekenverwaltungssystem ab. Falls Letzteres der Fall ist, ließen sich die Medikationsdaten automatisch in Interaktions- und CAVE-Checks einbeziehen, erklärte Eickhoff. In einigen Softwaresystemen sei der Zugriff auf die eML derzeit auch noch etwas »holprig«, zum Beispiel muss die eGK mehrfach gesteckt werden, die Liste öffnet sich nicht automatisch oder das Laden dauert lange.
Derzeit läuft in den Modellregionen die Pilotierung, wie Apotheken Einträge in der eML ergänzen können. Papierverordnungen und Selbstmedikation können dann eingetragen werden – aber nur bei ePA-Zugriff im Moment der Abgabe und Einverständnis des Patienten. Das ist nicht verpflichtend, sondern sollte nach pharmazeutischer Einschätzung der Sinnhaftigkeit erfolgen, vor allem mit Blick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), und wird noch diskutiert. Technisch soll es möglichst mit einem Klick aus dem Kassensystem in die ePA übernommen werden können.
Ein Ändern oder Löschen bestehender Zeilen in der eML ist aber weiterhin nicht möglich, so Eickhoff. Wenn alles gut läuft, könnte das Ergänzen ab Anfang 2027 in der Fläche möglich sein.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.