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Neuer Leitfaden

BAK-Leitlinie regelt Details zur Covid-Impfung in der Apotheke

Vergangene Woche hat die Bundesapothekerkammer ihre Leitlinie »Durchführung von Covid-19-Schutzimpfung in öffentlichen Apotheken« verabschiedet. Viele praktische Details finden sich im zugehörigen Kommentar und den Arbeitshilfen.
Daniela Hüttemann
31.01.2022  14:30 Uhr

Die Leitlinie selbst ist auf acht Seiten relativ knapp gehalten. Da an einigen Stellen noch rechtliche oder praktische Unklarheiten bestehen, verweist das Dokument zum Teil auf eine Rücksprache mit der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde oder dem Gesundheitsamt, zum Beispiel für die Nutzung externer Räumlichkeiten, oder ob alle Mitarbeiter einer Apotheke (nicht nur die am Impfvorgang beteiligten) gegen Covid-19 geimpft sein müssen.

Kernstück der Leitlinie ist ein dreiseitiges Fließschema, das den Ablauf vom Impfwunsch des Patienten über Aufklärung, Einwilligung, die eigentliche Durchführung der Impfung bis zur Nachsorge und Dokumentation genau festlegt. Die Details sind dann im 20-seitigen Kommentar zur Leitlinie genauer erklärt. Unter Punkt 1 »Formale Voraussetzungen« ist zum Beispiel zu finden, was der Leiter einer Apotheke, die Covid-19-Impfungen anbieten will, der Apothekerkammer mitzuteilen hat. Es gibt auch eine Liste, was in der Apotheke vorhanden sein muss.

Die Leitlinie empfiehlt das Impfen nach Terminvergabe. Zum einen kann so besser sichergestellt werden, dass kein Impfstoff verworfen werden muss, da bislang nur Mehrdosenbehältnisse zur Verfügung stehen. Zum anderen sollen dem Impfling vorab Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen und Einwilligungserklärung zur Verfügung gestellt werden, damit dieser sich auf das zwingend erforderliche mündliche Aufklärungsgespräch und die Impfung vorbereiten kann. Das Aufklärungsgespräch nimmt dann auch relativ viel Raum im Kommentar zur Leitlinie ein, inklusive Abklärung von möglichen Kontraindikationen.

Weitere Punkte umfassen die Beschaffung der Impfstoffe, Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen und natürlich die Vorbereitung der Impfstoffe zur Applikation, die eigentliche Durchführung und Nachsorge. Genau aufgeführt ist zudem, was wie dokumentiert werden muss.

Leitlinie und Kommentar sowie weitere Arbeitshilfen sind auf der ABDA-Website unter Qualitätssicherung – Leitlinien – Leitlinien und Arbeitshilfen zu finden, darunter ein Hygieneplan und eine Vorlage für die Dokumentation. Weitere Arbeitshilfen sollen in Kürze folgen.

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