Die neue Rezepturvorschrift ist insbesondere für Früh- und Neugeborene geeignet, bei denen auf eine komplexe Hilfsstoffzusammensetzung verzichtet werden soll., / © Getty Images/Owen Franken
Die Lösung ist einfach zusammengesetzt und enthält nur Citronensäure und Kaliumsorbat zur Konservierung. Damit ist sie insbesondere für die Behandlung von Früh- und Neugeborenen geeignet, bei denen auf eine komplexe Hilfsstoffzusammensetzung verzichtet werden soll.
Die Lösung darf bei der Herstellung nicht erwärmt werden. Baclofen kann sich ab 50 °C zersetzen, und Sorbinsäure soll nicht über 40 °C erwärmt werden. Die fertige Baclofen-Lösung wird bei 2 bis 8 °C im Kühlschrank aufbewahrt. Bei höheren Temperaturen können gelblich-bräunliche Verfärbungen auftreten, dann darf die Lösung nicht mehr angewendet werden.
Zur neuen NRF-Vorschrift: Baclofen-Lösung 2 mg/ml (NRF 35.1.)