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Elektronischer Institutionsausweis

Startschuss für ersten Anbieter

13.12.2017  08:45 Uhr

Von Ev Tebroke / Die sektorenübergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen kommt einen weiteren Schritt voran. Als erster Produzent von elektronischen Institutions- oder Praxisausweisen hat nun die Bundesdruckerei die Zulassung erhalten. Diese sogenannte SMC-B (Security Module Card Typ B) ist für die Anbindung der Heilberufe an die Telematik-Infrastruktur (TI) notwendig. Sie ermöglicht einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen wie etwa Arztpraxen und Apotheken, sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk zu authentifizieren. Den Anfang machen nun die Arztpraxen.

 

»Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen ist es nun möglich, sich an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen«, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vergangene Woche mit. Weitere Zulassungen von Anbietern der Praxisausweise werden demnach für Anfang 2018 erwartet. Grundsätzlich können niedergelassene Ärzte den Ausweis bei einem zugelassenen Kartenhersteller beantragen. Dieser holt sich dann bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung ein, dass der Antragsteller als Praxisinhaber dazu berechtigt ist und Anspruch auf die SMC-B hat.

 

Mit der Anbindung der niedergelassenen Ärzte wird zunächst das so­genannte Versicherten-Stammdaten-Management gewährleistet sein. Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2019 alle Praxen an die TI angeschlossen sind und dann die Stammdaten ihrer Patienten mit den Kassen digital abgleichen können. Im Anschluss sollen dann das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan folgen.

 

Für die Apotheken beginnt die TI- Anbindung sobald die entsprechenden E-Health-Konnektoren, die Verbindungsmodule, zugelassen sind. Das wird Experten zufolge frühestens im dritten Quartal 2018 der Fall sein. Diese Konnektoren sind in der Entwicklung aufwendiger als die zurzeit in den Praxen eingesetzten Modelle, da sie bereits die Fach-Module für den elektronischen Medikationsplan enthalten werden sowie eine elektronische Signatur. Die Konnektoren in den Arztpraxen sollen dann ein entsprechendes Update bekommen. /

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