PZ / Die AOK Baden-Württemberg sägt am Exklusivrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Als erste Krankenkasse hat sie die hausärztliche Versorgung ihrer Versicherten ausgeschrieben. Damit erfülle die Krankenkasse eine Forderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, sagt Kassenchef Dr. Rolf Hoberg: »Unsere Ausschreibung schließt niemanden aus. Im Gegenteil, jede größere Ärztegemeinschaft kann sich beteiligen. Das Ausschreibungsverfahren ist mittlerweile beendet. Das Ergebnis soll am 19. Dezember bekannt gegeben werden. Nach Informationen der dpa hat sich der Deutsche Hausärzteverband um die Vergabe beworben. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kommt die Ausschreibung erwartungsgemäß schlecht an. »Diese Ausschreibung hat den Charakter eines Angriffs auf das KV-System. Sollte dieser Vertrag ohne KV-Beteiligung zustande kommen und die Kassen entsprechende Mittel aus der Gesamtvergütung abziehen, wird die flächendeckende vertragsärztliche Versorgung massiv gefährdet« sagte KBV-Vorsitzender Andreas Köhler.