Einführung in Schritten |
12.12.2006 14:41 Uhr |
Einführung in Schritten
Von Katja Förster
Die ersten Karten sind jetzt da. Nach den aktuellen Plänen soll die elektronische Gesundheitskarte 2008 die heutige Krankenversicherungskarte ersetzen. Die »intelligente Chipkarte« wird Teil einer umfassenden Telematik-Plattform im Gesundheitswesen sein und das elektronische Rezept und die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) ermöglichen.
Die AMTS enthält individuelle Patientenmerkmale und eine Arzneimittelhistorie. So können Arzt oder Apotheker Risiken der Arzneimittelversorgung erkennen. Welche Veränderungen ergeben sich in der Apotheke, und welche Vorbereitungen müssen dort getroffen werden?
Für die Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen ist eine gemeinsame Infrastruktur erforderlich. Diese ruht auf drei Säulen: einer gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur mit einem gesicherten Internet als grundlegende Voraussetzung; einer Schnittstelleninfrastruktur, die die Verarbeitung der Information mit den Systemen unterschiedlicher Anbieter ermöglicht und einer Sicherheitsinfrastruktur, die gewährleistet, dass Kommunikationspartner sicher im Netz identifiziert und Daten rechtssicher ausgetauscht werden.
Diese Infrastruktur ermöglicht nicht nur die Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), sondern auch weiterer Anwendungen. Beispielsweise könnten die Abrechnung von Leistungen, Disease Management Programme oder das Warenmanagement über diese Infrastruktur optimiert werden.
Die ABDA arbeitet seit Jahren intensiv an einer informationstechnischen Lösung zur Vernetzung der Apotheken untereinander und mit ihren Dienstleistern. Gemeinsam mit den Unternehmen der Arbeitsgemeinschaft der Apothekensoftwarehersteller (ADAS) entwickelte sie hierfür die ABDA-ADAS-Portalschnittstelle V2.0, die in diesem Sommer der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Die Portalschnittstelle bildet die Grundlage für vernetzte und damit effizientere Warenwirtschaft und darauf aufbauende Anwendungen. Diese Verbindung ermöglicht es Apotheken, ihre Warenwirtschaftssysteme unter Nutzung von Internettechnologie zu verknüpfen. Eine erste Anwendung ist die Anbindung von Aponet an das Warenwirtschaftssystem einer Apotheke.
Eine weitere geplante Anwendung ist das virtuelle Warenlager, bei dem Apotheken in engster Kooperation elektronisch auf die Warenbestände ihres Partners zugreifen können. Die Portalschnittstelle ist flexibel anpassbar an die Kommunikationsinfrastruktur, die mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt wird. Mit fortschreitendem Ausbau der für die elektronische Gesundheitskarte benötigten Sicherheitsinfrastruktur wird diese Infrastruktur in die ABDA-ADAS-Portalschnittstelle integriert.
Elektronische Gesundheitskarte
Die eGK wird als zentrale Plattform im Gesundheitswesen dienen, über die die verschiedenen Beteiligten, Patienten, Leistungserbringer, Kostenträger, relevante Daten austauschen können. Von den verschiedenen Anwendungen, die die eGK ermöglicht, müssen die Versicherten drei nutzen: Die Abfragemöglichkeit ihres Versichertenstatus, die europäische Krankenversichertenkarte und das elektronische Rezept. Die Nutzung der weiteren Anwendungen (Notfalldaten, Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS), Arztbrief, elektronische Patientenakte) ist freiwillig, daher werden Leistungserbringer und Kostenträger für deren Nutzung unter ihren Kunden werben müssen. Von diesen freiwilligen Anwendungen werden die höchsten qualitativen und finanziellen Auswirkungen erwartet. Sie ergeben sich durch die Reduzierung unerwünschter Nebenwirkungen von Arzneimitteln und, da behandlungsrelevante Informationen leichter verfügbar sein werden, eine bessere Überleitung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung.
In der Apotheke ist neben dem elektronischen Rezept insbesondere die AMTS von Relevanz. Sie ist die eigentliche Motivation der Standesvertretung, sich bereits seit Jahren intensiv für das elektronische Rezept zu engagieren. Für die Nutzung der beiden Anwendungen sind folgende Werkzeuge in der Apotheke erforderlich: Die ABDA-Datenbank inklusive Cave-Module, ein ISDN/DSL-Anschluss, der Heilberufsausweis, die Institutionskarte ohne Personenbezug, das multifunktionale Kartenterminal, der Konnektor.
Der Berufsausweis ist sowohl Sichtausweis als auch elektronischer Ausweis. Er dient zur Entschlüsselung von Nachrichten, die im Rahmen von eGK-Anwendungen an den einzelnen Mitarbeiter der Apotheke persönlich übermittelt werden. Mit ihm können dispensierte Verordnungen rechtsverbindlich unterschrieben werden. Daher benötigen zumindest diejenigen Mitarbeiter, die Verordnungen signieren müssen, einen Berufsausweis. Doch bei anderen Anwendungen kann der Berufsausweis zur rechtssicheren Signatur eingesetzt werden.
Ebenfalls benötigt wird die Institutionskarte/SMC. Das Kürzel steht für Secure Modul Card. Das ist eine Karte, die eine Institution als sicher und berechtigt für den Datenaustausch im Gesundheitswesen ausweist. Sie ist damit der elektronische Ausweis einer Apotheke bei Anwendungen des § 291a, aber auch bei vielen anderen Online-Verbindungen. So kann sich der Kommunikationspartner sicher sein, dass sein Gegenüber eine bestimmte Apotheke ist. Die SMC entspricht dem elektronischen Stempel einer Apotheke, etwa unter einer Bestellung. Mittels SMC kann jeder Apothekenmitarbeiter das eRezept abrufen.
Multifunktionales Kartenterminal
Das Terminal oder Kartenlesegerät bietet zwei Kartensteckplätze für eGK und Heilberufsausweis. Es beinhaltet zudem eine Institutionskarte. So ermöglicht es die zeitgleiche Verarbeitung von Informationen, die auf diesen Karten gespeichert sind. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass elektronische Rezepte überhaupt vom Personal der Apotheke gelesen werden können.
Der Konnektor ist eine Integrations- und Kommunikationssoftware, die verschiedene Warenwirtschafts- und Praxisverwaltungssysteme anbindet und so den Datenaustausch zwischen diesen Systemen ermöglicht. Der Konnektor ermöglicht aber auch die unterschiedlichen Anwendungen von eGK: eRezept, AMTS, eArztbrief, ePatientenakte.
Außerdem übernimmt er die Sicherung des Netzzugangs, ermöglicht die elektronische Signatur und die Vernetzung von Warenwirtschaftssystemen. Die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker (WuV) hat den ersten marktfähigen Konnektor entwickelt, der als CertiWare® von MaK DATA vermarktet wird.
Das elektronische Rezept
Bisher sollte die elektronische Signatur durch Stecken des Heilberufsausweises und der Eingabe einer sechsstelligen PIN ausgelöst werden. Dieser Prozess wäre in der Apotheke jedoch nicht alltagstauglich und würde auch zu einer hohen Belastung des Heilberufsausweises führen. Die WuV hat daher das Konzept der Verteilten Signatur-Arbeitsplätze entwickelt. Es ermöglicht, den Heilberufsausweis tagsüber in ein zentrales Terminal zu stecken, von wo aus eine sichere Verbindung zu jedem Arbeitsplatz aufgebaut wird. Am Kassenarbeitsplatz muss der Mitarbeiter nur noch ein biometrisches Merkmal (etwa der Fingerabdruck) eingeben; das Stecken und Ziehen des Heilberufsausweises entfällt. Trifft der Patient seinen Arzt persönlich, ähnelt der Ablauf dem mit Muster 16: Der Arzt stellt ein Rezept aus, speichert es auf der eGK des Patienten oder im Patientenfach. Der Patient übergibt in der Apotheke seine Gesundheitskarte, womit der Apotheker die Verordnung abruft. Bittet der Patient telefonisch um die Ausstellung eines Rezeptes, weil er zum Beispiel im Urlaub bemerkt, dass sein Insulin nicht mehr ausreicht, kann der Arzt das eRezept an die Adresse des Patienten im sicheren Gesundheitsnetz übermitteln. Die Adresse im Netz liegt ihm seit dem ersten Besuch des Versicherten vor und wird mit jedem Quartalsbesuch aktualisiert. Der Versicherte geht in eine Apotheke, die mit Stecken seiner eGK das eRezept abruft und beliefert.
Der Versicherte kann sein Rezept auch vorab an die Apotheke seiner Wahl leiten und das Medikament dort später abholen oder es sich von der Apotheke bringen oder zusenden lassen. Dazu kann er seinen Rechner zu Hause nutzen oder auch einen elektronischen Kiosk.
Bei der Entwicklung der vorgesehenen Prozesse wurde großen Wert gelegt auf einfache Abläufe. Dies ist gelungen: Das Überreichen der Gesundheitskarte zum Einstecken in das Kartenlesegerät an den Apotheker wird ebenso einfach wie die heutige Übergabe des Muster 16 ist.
Beantragung des Ausweises
Über die Website www.apothekerausweis.de kann der Antragsteller seine Daten eintragen, die für die Bearbeitung des Ausweises erforderlich sind. Der Antrag wird ausgedruckt und unterschrieben. Mit einem amtlichen Personaldokument kann sich der Antragsteller bspw. bei Filialen der Deutschen Post oder seiner Apothekerkammer identifizieren lassen. Die WuV bearbeitet seinen Antrag und veranlasst die Zusendung seines Heilberufsausweises. Derzeit ist die Beantragung von Ausweisen nur für teilnehmende Apotheker in den Testregionen möglich.