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Medikationsplan

Aktualisierung ja, Honorar nein

02.12.2015  09:30 Uhr

Von Daniel Rücker und Ev Tebroke / Die Apotheker sollen Medikationspläne aktualisieren, wenn der Patient dies wünscht. Das geht nach Angaben aus Koalitions­kreisen aus einem Änderungsantrag zum geplanten E-Health-Gesetz hervor. Honoriert werden soll diese Dienstleistung aber nicht.

Die Verpflichtung, die Listen auf Wunsch der Patienten zu aktualisieren, soll zunächst für die ab Oktober 2016 vorgesehenen Medikationspläne in Papierform gelten, ab 1. Januar 2019 dann auch für die elektronische Variante. Mit der geplanten Änderung kommt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilweise den Forderungen der Apotheker nach einer umfassenderen Einbindung beim Medikationsplan nach. Die Apotheker hatten sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, eine erste Übersicht über die vom Patienten eingenommenen Medikamente zu erstellen und dabei auch OTC-Arzneimittel zu berücksichtigen. Zuletzt hatte sich auch der Bundesrat dieser Forderung angeschlossen. Das BMG lehnt dies jedoch nach wie vor ab.

Finale Abstimmung

 

Mit dem E-Health Gesetz sollen ab Oktober 2016 Patienten, die mehr als drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen bislang lediglich die Ärzte den Plan erstellen und aktualisieren. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Apotheker sollen lediglich bei Bedarf auf den Plan zugreifen dürfen, ohne dass die Kassen dafür etwas zahlen. Am Donnerstag wird der Bundestag final über das Gesetz abstimmen.

 

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, ist mit den Änderungen nicht zufrieden. Die Politik rufe die Kompetenz der Apotheker nicht ab, denn der Gesetzentwurf sehe für die Apotheker lediglich eine Assistenzrolle bei der Erstellung des Plans vor, sagte er. Becker forderte hingegen eine gleichberechtigte Beteiligung von Apothekern und Ärzten.

 

Verärgert ist Becker auch über die Absicht der Regierung, Apotheker zu verpflichten, den Medikationsplan zu ergänzen, die Leistung aber nicht zu honorieren. Becker: »Wenn im Gesetz abschließend eine Leistungspflicht definiert wird, die auf ärztlicher Seite honoriert wird, auf der apothekerlichen aber nicht, dann ist etwas faul.« Der Verbandschef kündigte an, diese Regelung im E-Heath-Gesetz juristisch überprüfen zu lassen.

 

Die ABDA hatte in der vergangenen Woche noch einmal deutlich gemacht, dass Medikationspläne ohne Beteiligung der Apotheker aus ihrer Sicht völlig sinnlos sind. Dabei verwies die Bundesvereinigung auf die mehr als 18 000 Rabattverträge, die Krankenkassen mit Pharmaunternehmen geschlossen haben. Weder Arzt noch Patient hätten dabei einen Überblick über die Verträge, so die ABDA. In der Konsequenz müsse der Apotheker deshalb bereits bei der Abgabe das vom Arzt verordnete Medikament vom Medikationsplan entfernen und das tatsächlich abgegebene Rabattarzneimittel ergänzen.

 

Das Problem betrifft laut ABDA Millionen chronisch Kranke. Pro Jahr würden Patienten mit rund 350 Millionen Packungen Generika versorgt. Deshalb gebe es keine sinnvolle Alternative dazu, die Apotheker in die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplanes einzubeziehen. In der Stammapotheke wisse man, welche Medikamente der Patient tatsächlich bekomme, hieß es. /

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