Nebenabsprache zur Finanzierung |
03.12.2013 19:05 Uhr |
Von Anna Hohle / Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Arbeitgeberbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung einzufrieren. Das soll aber nur unter Vorbehalt gelten, wie aus einer Protokollnotiz hervorgeht.
Steigende Beiträge der Krankenkassen sollen künftig nicht allein die Arbeitnehmer belasten. Dies ist einer gemeinsamen Erklärung der Gesundheitsexperten Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU) zu entnehmen. Zuvor hatte bereits die »Süddeutsche Zeitung« (SZ) berichtet, die beiden Politiker hätten in der vergangenen Woche eine Nebenabsprache zur bisherigen Regelung im neuen Koalitionsvertrag getroffen.
Müssen die Versicherten künftige Kostensteigerungen in der GKV wirklich alleine schultern?
Foto: KKH/Christian Wyrwa
Bislang ist dort festgelegt, dass der Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den kommenden vier Jahren nicht über 7,3 Prozent steigen soll. Insbesondere die SPD brachte diese Regelung in eine Zwickmühle. Schließlich hatte sich die Partei im Wahlkampf dafür ausgesprochen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge paritätisch finanzieren sollen. Experten gehen jedoch davon aus, dass die GKV bereits 2015 ein Minus von 6,3 Milliarden Euro aufweisen wird. 2018 sollen es bereits mehr als 20 Milliarden Euro sein. Da laut Koalitionsvertrag nun einerseits die Arbeitgeberbeiträge gedeckelt werden, die Kassen jedoch andererseits bei schlechter Finanzlage ihre Beitragssätze erhöhen dürfen, müssten allein die Arbeitnehmer diese Mehrkosten tragen.
In ihrer Erklärung machten Spahn und Lauterbach nun klar, dass die Deckelung des Arbeitgeberbeitrags zwar bei 7,3 Prozent bleiben soll – diese Regelung jedoch nur die kommende Legislaturperiode betreffe. »Unbenommen davon ist allen Beteiligten klar, dass der nur vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag in den folgenden Jahren nicht einseitig ins Unendliche steigen kann«, erklärten die Politiker. Der SZ zufolge sagte Lauterbach zudem, der Arbeitgeberbeitrag solle künftig immer dann angehoben werden, wenn der Arbeitnehmeranteil einen bestimmten Prozentsatz überschreitet. Offiziell wurde dieser Plan jedoch bislang von keiner Seite bestätigt.
Weniger Schönheits-OPs
Neben der Beitragsfinanzierung gibt es beim Thema Gesundheit anscheinend noch weitere Absprachen zwischen Union und SPD, die nicht im Koalitionsvertrag auftauchen. So wollen die Parteien Schönheitsoperationen bei Minderjährigen einen Riegel vorschieben. Ein entsprechender Passus solle ins Präventionsgesetz aufgenommen werden, berichtete die »Frankfurter Rundschau«. Im Koalitionsvertrag ist davon zwar keine Rede. Spahn erklärte jedoch öffentlich, Schönheitsoperationen bei Minderjährigen zu verbieten, sei einfach, transparent und unbürokratisch. »Es steht zwar nicht im Koalitionsvertrag, aber wenn die SPD da mitmacht, können wir es bald regeln.« /