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Legal Highs

Neues Gesetz soll Handel und Konsum eindämmen

25.11.2015  09:34 Uhr

Von Stephanie Schersch / Im Kampf gegen Designerdrogen rüstet die Bundesregierung auf: Über ein neues Gesetz sollen die Herstellung sogenannter Legal Highs und der Handel mit diesen Substanzen künftig besser geahndet werden können. Einzeltätern drohen Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft, wenn sie erwischt werden, wie aus dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit hervorgeht. Wer die Drogen gewerbsmäßig als Mitglied einer Bande in Umlauf bringt, kann demnach sogar für zehn Jahre ins Gefängnis wandern.

Bei den Legal Highs handelt es sich um meist nur geringfügige Abwandlungen bereits verbotener Stoffe, die selbst aber noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Häufig werden sie als Kräutermischungen oder Badesalze deklariert und ihre psychotropen Auswirkungen damit verharmlost.

Die Ermittler können bislang wenig dagegen ausrichten. Im Juli 2014 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Handel mit Designerdrogen auch über das Arzneimittelgesetz nicht unter Strafe gestellt werden kann. Durch das Urteil sei eine »Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden«, die nun geschlossen werden soll, schreibt das Ministerium in dem Entwurf. Demnach soll das Gesetz künftig gleich ganze Stoffgruppen aufnehmen und nicht nur einzelne Stoffe, wie es bislang im Betäubungsmittelgesetz der Fall ist. »Durch diese Regelung soll der Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und den anzupassenden Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht durchbrochen und ein klares Signal an Händler und Konsumenten gegeben werden, dass es sich um verbotene und gesundheitsgefährdende Stoffe handelt.« /

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