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EuGH-Urteil

Bedrohung für freie Berufe

23.11.2016  09:18 Uhr

Von Ev Tebroke / Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zielt nicht nur auf die nationale Regelung zur Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab. Es droht zudem einem neuen Tenor in der europäischen Rechtsprechung Vorschub zu leisten. Ärzte und Apotheker sehen das nationalstaatlich regulierte Gesundheitswesen in Gefahr. Sie befürchten eine gezielte Schwächung der freien Berufe.

Bislang regeln die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ihr Gesundheitswesen selbst. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das bislang hier gültige Subsidiaritätsprinzip – in diesem Fall bei der Preisgestaltung im Arzneimittelmarkt – ausgehebelt. Indem die EU in den nationalen Gestaltungsbereich eingreift, steht aus Sicht der Heilberufler nicht nur das freiberufliche Apothekenwesen auf dem Spiel, sondern mittelfristig das hierzulande bewährte System der freien Berufe insgesamt. Neben den Apothekern warnen auch die Ärzte vor den Konsequenzen des Eingreifens der EU in den nationalen Gestaltungsbereich des Gesundheitswesens.

Das Urteil gehe »zulasten des freiberuflich ausgestalteten Apothekenwesens in Deutschland, das sich unter anderem durch persönliche Beratung vor Ort und ein Vollsortiment an Arzneimitteln auszeichnet«, betonte zuletzt auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Frank Ulrich Montgomery in einer Stellungnahme. Gemeinwohlorientierung, hohe berufliche Qualifikation sowie persönliche und eigenverantwortliche Arbeit seien Kennzeichen der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten, Apothekern und Zahnärzten. »Sie bilden das Fundament der hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland und dürfen nicht infrage gestellt werden.« Montgomery forderte von der Politi­k, sich zu dem bewährten System zu bekennen und das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. »Da geht es um etwas Prinzipielles«, mahnte er. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht den Schneid abkaufen lassen.

 

Und genau das ist der Punkt. Das EuG­H-Urteil scheint für die EU einem neuen Trend den Weg zu ebnen: Dem Favorisieren von EU-Maßstäben in Gestaltungsbereichen, wo bislang nationale Maßstäbe geltend sind. Beispiel EU-Berufsanerkennungsrichtlinie: Nach Einschätzung von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ermutigt das EuGH-Urteil die Europäische Kommission, bei der Bewertung regulatorischer Schritte einen eigenen Vergleichsmaßstab anzulegen. Bislang können hier die Mitgliedsländer jeweils selbst einschätzen, was sie als erforderlich erachten.

 

Kritische Haltung der EU

 

Die Haltung der Europäischen Kommission zu den Berufszugangs- und -ausübungsregeln der deutschen freien Berufe sei schon immer kritisch bis ablehnend, betonte Schmidt gegenüber der PZ. Nun werde im Zuge der Evaluation der Berufsanerkennungsrichtlinie immer deutlicher, dass die Kommission diese Regelungen offenbar weiterhin auf niedrigem Niveau vereinheitlichen will. Das Urteil des EuGH ermutige die Kommission, diesen umstrittenen Weg nun weiterzugehen, da das Gericht ebenfalls das Vorrecht auf nationale Entscheidung durch einen eigenen Einschätzungsmaßstab ersetzt. Was die Bereiche der Daseinsvorsorge betrifft, so wird Schmidt zufolge von vielen namhaften Juristen bezweifelt, ob dieses Verfahren im Einklang mit den europäischen Verträgen steht, welch­e die Kompetenzabgrenzungen zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten regeln.

 

Das deutsche System der freien Berufe werde im Wesentlichen mit einer solchen mitgliedsstaatlichen Wertsetzung begründet, so Schmidt. Er sieht daher die konkrete Gefahr, dass dieses Modell zukünftigen Überprüfungen durch die Kommission und den EuGH mit dem ausschließlichen Blick auf die Waren- und Dienstleistungsfreiheit nicht standhalten werde. »Die EU-Institutionen legen damit nun tatsächlich die Axt an ein professionelles Regulierungssystem, welches in Deutschland seit mehr als 100 Jahren die Qualität professioneller Dienstleistungen und damit die Sicherheit der Patienten, Mandanten und Klienten zuverlässig, wirtschaftlich und subsidiär garantiert«, sagte Schmidt.

 

Einheitlicher Binnenmarkt

 

Dass es um mehr geht als nur um die Arzneimittelpreisbindung, betonte auch der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Peter Engel, vergangene Woche auf dem deutschen Zahnärztetag. Von den »Bürokraten der Europäischen Union« drohe Ungemach: »Um den einheitlichen Binnenmarkt auch für Freie und Heilberufe zu schaffen, wollen sie die deutschen Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln der freien Berufe abschaffen«, so Engel. »Mit der Folge, dass bei uns letztlich auch das Kammersystem infrage gestellt würde.« Die Pflichtmitgliedschaft sei den Brüsselern ohnehin längst ein Dorn im Auge. Auch die Zahnärzte sehen die Gefahr, dass es zu einer Aushöhlung der Qualität freiberuflicher Dienstleistungen kommen könnte. Das gilt laut Engels in besonderem Maße für die Angehörigen der Heilberufe. Gemäß den EU-Verträgen soll es auch weiterhin der Souveränität der Mitgliedsstaaten selbst überlassen sein, ihr Gesundheitssystem eigenständig zu gestalten, heißt es vonseiten der Zahnärzte.

 

Zuletzt hatten auch die Freiberufler in Nordrhein-Westfalen in einer Resolution betont, dass das EuGH-Urteil grundsätzlich die Freiberuflichkeit infrage stelle. Die Ausführungen der EuGH-Richter reduzierten die freien Berufe auf eine rein ökonomische und kommerzielle Bedeutung.

 

ABDA-Präsident Schmidt betont, die unmittelbaren Folgen des EuGH-Urteils zur Preisbindung könne die Politik durch eine Beschränkung des Versandhandels auf OTC-Arzneimittel relativ einfach abwehren. Darüber hinaus fordert er von der Politik aber, die EU-Kommission deutlich in ihre Schranken zu weisen, wenn diese ihre Kompetenzen überschreite und ein Maß der Integration anstrebe, welches weder in den Verträgen noch in den Mitgliedsstaaten demokratisch legitimiert worden sei. »Das Modell der freien Berufe ist eines der Fundamente der deutschen Sozial- und Wirtschaftskultur, man darf es nicht auf dem Altar der Kapitalverkehrsfreiheit opfern.« /

 

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