Apothekerkammer Westfalen-Lippe |
09.11.2015 11:32 Uhr |
1. Wie ist Ihre Organisation/sind die Apotheker in die Flüchtlingshilfe eingebunden?
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe engagiert sich mit Hilfestellung und Informationsbereitstellung für die Apothekerinnen und Apotheker vor Ort. Wir versuchen, die Versorgungssituation vor Ort zu unterstützen. So haben wir ein Rundfax an alle Apotheken verschickt und über die derzeitige Situation aufgeklärt. Dazu können sich die Apotheker auf unserer Website (gleiches gilt für die Apothekerschaft im Kammerbezirk Nordrhein) Piktogramme herunterladen, die für eine leichtere Verständigung vor Ort sorgen können.
2. Arbeiten Sie mit anderen Organisationen zusammen? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
Wir arbeiten in den Fragen der Versorgung der Flüchtlinge eng mit allen Apothekerorganisationen in Nordrhein-Westfalen zusammen. Auch die Bezirksregierungen stehen uns als wichtige Informationsquelle zur Seite.
3. Haben Sie in Ihrer Organisation Personen direkt für die Flüchtlingshilfe abgestellt
Bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sind mehrere Abteilungen und Mitarbeiter mit den aufkommenden Fragestellungen beschäftigt, die sich regelmäßig untereinander austauschen.
4. Wieviel Aufwand bedeutet dies für Sie?
Das kann man nicht an einem gesamten Stundenumfang festmachen. Die Thematik beschäftigt uns sehr.
5. Wie ist die Erstattung der Rezepte geregelt?
Die Erstattung der Rezepte ist zentral über die Bezirksregierung Arnsberg geregelt.
Alle Fragen zum Thema „Erstattung“ regelt des Weiteren der Apothekerverband Westfalen-Lippe.
6. Gibt es zurzeit Probleme bei der Belieferung von Rezepten (mögliche Retax-Fallen, Rabattverträge)
Hier ist der Apothekerverband Westfalen-Lippe der korrekte Ansprechpartner.
7. Wie läuft die Versorgung konkret ab?
a) Gibt es besondere Rezeptvordrucke, -aufdrucke?
b) Wie sieht es mit Zuzahlungen aus?
c) Kann jedes verordnete Medikament ohne Probleme abgegeben, also auch sehr hochpreisige Arzneimittel wie Sovaldi?
Hier ist der Apothekerverband Westfalen-Lippe der korrekte Ansprechpartner.
8. Wie sind die Apotheker in die Erstversorgung der Asylbewerber in den Erstaufnahmestelleneingebunden?
Die Erstversorgung in den Erstaufnahmestellen wird über die untersuchenden Ärzte vor Ort geregelt. Diese stellen ggf. Rezepte für die Asylbewerber aus, die vor Ort durch die Apotheken beliefert werden. Die Arzneimittelversorgung läuft also weiterhin dezentral über die Apotheken vor Ort.
9. Gibt es in Ihrem Bereich Apotheker, die sich besonders intensiv um Flüchtlinge kümmern?
Wir haben sehr viele Anfragen von Apothekern vor Ort, die sich engagieren möchten und anfragen, welche Möglichkeiten es für sie gibt. Die gut gemeinten Arzneimittelspenden zum Beispiel sind in NRW jedoch nicht realisierbar, da keine zentralen Arzneimittellager in den Unterkünften eingerichtet werden dürfen. Wir versuchen, die anfragenden Apotheker bestens zu unterstützen. Letztlich ist jedoch jede Regelung und Hilfe vor Ort individuell zu gestalten.
10. Wissen Sie, ob es registrierte Flüchtlinge gibt, die bereits in Apotheken arbeiten oder ein Praktikum absolvieren?
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11. Gibt es von Ihrer Organisation Informationen an Ihre Mitglieder oder speziell an Apotheken in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften, was bei der Beratung von Flüchtlingen beachtet werden muss und wie eine Verständigung möglich?
Siehe Frage 1