Pharmazeutische Zeitung online
Flüchtlingsversorgung

Herausforderung in der Apotheke

11.11.2015  10:00 Uhr

Von Christina Müller und Daniel Rücker / Fast eine Million Menschen sind seit Jahresbeginn nach Deutschland geflohen. Die meisten stammen aus den Kriegsgebieten in Syrien, Irak und Afghanistan. Ihre Versorgung ist eine Herausforderung, in die auch die Apothekerkammern und -verbände einbezogen sind, allerdings mit sehr unterschiedlicher Intensität. Das wurde im Rahmen einer Umfrage der PZ deutlich.

Anhand von elf Fragen wurden die Organisationen gebeten, die Situation im jeweiligen Bundesland kurz zu schildern. Nach den Angaben der Kammern und Verbände agieren die Apothekerorganisationen zumeist in der zweiten Reihe. In den meisten Bundesländern sind sie nicht unmittelbar in die Versorgung der Flüchtlinge eingebunden. In fast allen Regionen gibt es aber in den zuständigen Ministerien Ansprechpartner, mit denen sich die Apothekerorganisationen abstimmen. Das schreiben zum Beispiel der Apothekerverbände Schleswig-Holstein und Hessen sowie die Apothekerkammer Brandenburg.

Generell positiv aus Sicht der ABDA und der Apotheker ist, dass in allen Regionen die Arzneimittelversorgung der registrierten Flüchtlinge nach den bewährten Regelungen der ambulanten Arzneimittelversorgung gewährleistet ist. Es bedarf keiner gesonderten Krisenstrukturen, die Versorgung läuft über die öffentlichen Apotheken. Das gilt auch für den Nacht- und Notdienst.

 

Die zusätzliche Arbeit und der Abstimmungsbedarf mit anderen Organisationen bei der Versorgung der Flüchtlinge beeinträchtigt die meisten Kammern und Verbände nicht oder nur wenig bei ihren anderen Aufgaben. Der Aufwand in der Flüchtlingsversorgung wird von vielen als überschaubar angegeben. Das belegt auch die Tatsache, dass keine Landesorganisation einen Mitarbeiter extra für die Flüchtlingsversorgung abstellt. In vielen Organisationen übernimmt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied die Koordination mit anderen Institutionen. Mehr Aufwand haben Kammern und Verbände etwa deshalb, weil sie ihre Mitglieder zeitnah über alle relevanten Aspekte der Flüchtlingsversorgung informieren.

 

Auch wenn die Apotheker in manchen Bundesländern eine untergeordnete Rolle bei der Flüchtlingsversorgung spielen, steht das deutsche Gesundheitswesen aktuell unzweifelhaft vor einer immensen Herausforderung. Das gilt vor allem mit Blick auf die nicht registrierten Flüchtlinge, für die es in vielen Regionen keine bestehenden Strukturen gibt. »Die Zeit zwischen Ankunft und Registrierung von Flüchtlingen in Berlin beträgt Presseberichten zufolge derzeit rund 57 Tage«, informiert der Berliner Apothekerverein. Das sind knapp zwei Monate, in denen die medizinische Betreuung der Menschen vom Gesetzgeber nicht einheitlich geregelt ist.

 

Akutversorgung

 

Dementsprechend unterschiedlich läuft die Versorgung der nicht registrierten Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern ab. So hat etwa die Apothekerkammer Saarland ihre Mitglieder zu einer Arzneimittel-Spendenaktion aufgerufen. »Dabei ging es um dringend für die Akutversorgung benötigte Medikamente«, berichtet die Kammer. »Viele Apotheken haben sich daran beteiligt.« Zudem habe sie eine Rezeptsammelstelle in einem Erstaufnahmelager eingerichtet, die von sechs Apotheken im Wechsel betrieben wird. »Diese Rezepte können problemlos über die Rechenzentren abgerechnet werden und sind zuzahlungsfrei.« Kostenträger ist das Landesverwaltungsamt.

 

Die Berliner Apothekerkammer lehnt Arzneimittelspenden dagegen ausdrücklich ab. Die Versorgung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmelagern übernimmt hier die Hilfsorganisation Apotheker ohne Grenzen (AoG). »Verordnete Arzneimittel besorgen AoG mit Spendengeldern in umliegenden Apotheken«, erklärt die Kammer. Die Medikamente liefern sie an die dort tätigen Ärzte, die wiederum die Flüchtlinge versorgen – vergleichbar mit der Abgabe von Arzneimitteln aus dem Sprechstundenbedarf in der Erst- und Notfallversorgung.

 

Aus diesem Grund hat der Berliner Apothekerverein zu Spenden aufgerufen und »für den Start den Spendentopf selbst mit einer nennenswerten Spende befüllt«. Nach wie vor stütze sich die Versorgung der Asylsuchenden fast ausschließlich auf das Engagement von Ehrenamtlichen. Mittlerweile sei der Apothekerverein jedoch »zusammen mit der Senatsverwaltung und Krankenkassen dabei, eine Finanzierungs- und Abrechnungslösung zu finden«.

Sprachbarrieren

Fast 70 Prozent der Apotheker klagen über Schwierigkeiten bei der Verständigung mit Flüchtlingen. Das belegt eine Umfrage des Instituts für Handelsforschung (IFH) unter knapp 200 Pharmazeuten. Auch das Übersetzen von Packungsbeilagen, die nicht in der jeweiligen Landessprache verfasst sind, stellt rund die Hälfte der Befragten vor Probleme. Dabei gehört die Versorgung von Asylsuchenden schon fast zum Apothekenalltag: Etwa 40 Prozent gaben an, in den letzten Monaten mehrmals in der Woche Flüchtlinge beraten zu haben. Immerhin jeder Zehnte hat demnach täglich Kontakt zu Asylbewerbern.

 

Nach Angaben des IFH sind zudem viele Apotheker nach wie vor unsicher, wie Rezepte von Flüchtlingen richtig abgerechnet werden. Mehr als 50 Prozent räumten Zweifel etwa mit Blick auf die Frage ein, wer als Kostenträger fungiert. Diese Unklarheit könnte aus Sicht der großen Mehrheit der Befragten jedoch einfach durch die eindeutige Angabe des Kostenträgers auf dem Rezept beseitigt werden.

In Hessen übernimmt die Hessische Erstaufnahme Einrichtung (HEAE) des Regierungspräsidiums Gießen die Arzneimittelkosten für noch nicht registrierte Flüchtlinge. »Die Rezepte mit dem Kostenträgervermerk HEAE können ganz normal über die Apothekenrechenzentren abgerechnet werden«, so der Hessische Apothekerverband. Rabattverträge seien dabei nicht zu beachten, »da es keine vertraglichen Regelungen mit der HEAE gibt«. Zudem führe der Verband Gespräche mit dem Hessischen Sozialministerium (HSM), das derzeit einen Impfplan für Flüchtlinge erarbeitet. Das Ministerium will die Apotheken bei der Bereitstellung der Impfstoffe mit einbeziehen. »Wir klären die Abrechnung der Impfstoffe mit dem HSM«, schreibt der Verband.

 

Registrierte Flüchtlinge

 

Die Arzneimittelkosten für bereits registrierte Flüchtlinge tragen in der Regel die örtlichen Sozialämter. In manchen Bundesländern läuft die Abwicklung jedoch über einzelne Krankenkassen – etwa in Hamburg und Bremen. Beide Länder haben vor wenigen Monaten die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber eingeführt. In Bremen erhalten Flüchtlinge »kurz nach der Ankunft eine Gesundheitskarte und sind Versicherte der AOK«, erklärt die zuständige Apothekerkammer. Besondere Rezeptvordrucke für Asylsuchende gibt es nicht, nach Angaben der Kammern und Verbände verwenden Ärzte meist Muster-16-Rezepte. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Flüchtlinge bis zu einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten grundsätzlich von Zuzahlungen und Mehrkosten befreit. Anschließend müssen sie bis zur Belastungsgrenze zuzahlen.

 

Vielerorts läuft die Versorgung noch nicht so richtig rund. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein etwa beklagt ein »extrem bürokratisches Verhalten« einzelner Sozialämter. Er empfiehlt den Apothekern daher, vor dem Beliefern von Rezepten für Asylbewerber eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle einzuholen – räumt aber gleichzeitig ein, dass diese Lösung nicht praktikabel sei.

Zudem erwarten die Verantwortlichen mit Blick auf die im Bundesland geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge am 1. Januar 2016 weitere Probleme. Denn anders als etwa in Hamburg sei bislang in Schleswig-Holstein kein einheitlicher Kostenträger vorgesehen, sondern »kreisweise zugeordnete Krankenkassen«. Dadurch könnten künftig zum Beispiel in den benachbarten Landkreisen Kiel und Rendsburg-Eckernförde unterschiedliche Versorgungsverträge gelten. »Hier werden wir auf eine einheitliche Handhabung drängen.«

 

Keine Prüfpflicht

 

Der Apothekerverband Nordrhein hat seine Mitglieder bereits Anfang August in einem Rundfax darauf aufmerksam gemacht, dass einige Sozialämter sich gelegentlich für nicht zuständig erklärten und zu Erstattungszwecken an andere Behörden oder an Krankenkassen verwiesen. Dieses Verfahren hält der Verband – gemäß den regional geltenden Versorgungsverträgen – für unzulässig. Er weist nochmal darauf hin, dass eine Prüfpflicht der Apotheken hinsichtlich der Zuständigkeit des angegebenen Kostenträgers sowie hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit des verordneten Mittels nicht bestehe.

 

Lediglich bei Auffälligkeiten zur verordneten Menge, etwa bei einem Versorgungszeitraum von mehreren Monaten, rät der Verband, mit dem verordnenden Arzt Rücksprache zu halten.

Beratungshilfe auf Persisch und Arabisch

Auf der Homepage der PZ steht ab sofo­rt ein persisch-deutscher Beratungsbogen zum kostenlosen Download bereit, zu finden unter Zum Thema: Flüchtlinge. Das Papier finden Sie auch im Serviceteil der Druckausgabe. Darin wird im ersten Teil unter anderem nach bestehenden Vorer­krankungen und aktueller Medikation gefragt. Zudem kann der Kunde ankreuzen, gegen welche Beschwerden er ein Arzneimittel wünscht.

 

Im zweiten Teil kann der Apotheker den Kunden informieren, ob und wann das Arzneimittel abgeholt werd­en soll und was es kostet. Auch die Applikationsart und wie häufig das Medikament anzuwenden ist, kann das pharmazeutische Personal anhand des Fragebogens erläutern. Auf Arabisch ist die Beratungshilfe online bereits seit Mitte Oktober verfügbar.

Auch der Apothekerverband Baden-Württemberg sieht seine Mitglieder diesbezüglich auf der sicheren Seite. Laut den dort geltenden Regelungen seien Verordnungen, auf denen ein Sozialhilfeträger angegeben ist, den Apotheken »in allen Fällen zu honorieren, auch dann, wenn sich nachträglich he­rausstellen sollte, dass der betreffende Patient keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat«, so der Verband. Demnach besteht bei Vorlage eines gültigen Rezepts für den Apotheker keine Prüfpflicht, ob einem Asylbewerber die verschriebene Leistung zusteht. »Dies bestimmt der behandelnde Arzt.«

Das bezieht der Verband auch auf hochpreisige Medikamente wie das Hepatitis-C-Mittel Sovaldi®. Viele andere Verbände äußern sich mit Blick auf derart kostenintensive Arzneien etwas zurückhaltender und empfehlen ihren Mitgliedern, in solchen Fällen vorab eine Genehmigung einzuholen. In einigen Bundesländern gibt es auch mehrere Kostenträger, die unterschiedlich mit teuren Arzneimitteln umgehen.

 

Die Krise als Chance

 

Dass die Flüchtlingskrise neben dem Aufwand auch eine Chance ist, wurde in den vergangenen Monaten von manchen Ökonomen betont. Die meisten Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, sind jung, viele sind unter 30  Jahre alt und damit in einem für Unternehmen interessanten Alter. Allerdings gibt es über ihre Qualifikation keine zuverlässigen Aussagen.

 

Wie viele Apotheker unter ihnen sind, ist unbekannt. Nach den Angaben der Apothekerkammern und -verbände ist die Zahl der Flüchtlinge, die in deutschen Apotheken einen Praktikumsplatz oder eine Anstellung gefunden haben, sehr überschaubar. Es gibt nur Informationen über Einzelfälle. Dabei handelt es sich auch fast ausschließlich um Flüchtlinge, die bereits seit mehreren Monaten in Deutschland leben. Bis die aktuell in Deutschland ankommenden Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und damit auch in Apotheken eingebunden sind, dürfte wohl noch mindestens ein Jahr vergehen. /

Alle Fragen, alle Antworten

Alle Antworten, die wir von den Kammern und Verbänden auf unsere Fragen erhalten haben, finden Sie hier.

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