AOK bricht mit Exklusivverträgen |
13.11.2012 18:30 Uhr |
Von Anna Hohle / Die AOK hat in ihrer 11. Rabattausschreibung erstmals von Exklusivverträgen Abstand genommen. Erst Ende Oktober hatte die Krankenkasse für Verwunderung gesorgt, als sie ihre zehnte Ausschreibung für einige Wirkstoffe zurückzog – darunter Schnelldreher wie Omeprazol. Nun schrieb die AOK diese Arzneistoffe erneut aus. Pro Fach- und Gebietslos sollen diesmal jedoch jeweils drei Bieter oder Bietergemeinschaften Zuschläge erhalten.
Bislang hatte die AOK Rabattverträge in der Regel exklusiv mit nur einem Bieter geschlossen und dieses Vorgehen konstant verteidigt. Auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung wollte das Unternehmen keine Gründe dafür nennen, warum man sich diesmal gegen eine Exklusivvergabe entschieden habe. Man »beobachte den Arzneimittelmarkt« und reagiere »den Erfordernissen entsprechend«, hieß es aus Stuttgart. Offenbar scheint sich die Praxis der Exklusivvergabe für die AOK nicht bewährt zu haben.
Die Vergabe von Einzelzuschlägen war immer wieder stark kritisiert worden, unter anderem von Apothekern. Sobald ein Exklusivhersteller ein bestimmtes Medikament nicht liefern kann, muss der Apotheker stattdessen ein wirkstoffgleiches Präparat abgeben. Dies kann Patienten verunsichern und ist mit hohem Verwaltungsaufwand und der steten Furcht vor Retaxierungen verbunden. Zuletzt waren Exklusivverträge auch im Zusammenhang mit Versorgungsengpässen in die Kritik geraten: Der Exklusivhersteller Novartis hatte im Oktober Grippeimpfstoffe nicht in ausreichender Zahl liefern können, andere Pharmaunternehmen konnten den Engpass zunächst nicht auffangen.
Ob nun auch für zukünftige Ausschreibungen Zuschläge für mehrere Bieter pro Los geplant sind, teilte die AOK nicht mit. Bis zum 10. Januar 2013 können sich Pharmahersteller für die exklusiven Lieferverträge der 11. Tranche bewerben. Sie enthält die Wirkstoffe Amlodipin, Lisinopril mit Hydrochlorothiazid, Losartan, Losartan mit Hydrochlorothiazid, Mirtazapin, Omeprazol, Risperidon und Simvastatin. Zum 1. Juni 2013 sollen die Verträge in Kraft treten. Sie gelten für zwei Jahre. /