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Bundesapothekerordnung

Kiefer fordert einige Änderungen

04.11.2015  09:41 Uhr

Von Daniel Rücker / Auf Veranlassung der EU überarbeitet das Bundesgesundheitsministerium die Bundesapothekerordnung (BApO). Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, ist nicht mit allen Änderungen einverstanden.

PZ: Die Bundesregierung will die Bundesapothekerordnung überarbeiten. Was ist der Grund dafür?

 

Kiefer: Eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Anerkennung von Berufsqualifikationen muss in nationales Recht umgesetzt werden. Deswegen gibt es jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf für bundesrechtlich geregelte Heilberufe. Darin ist unter anderem auch eine Anpassung der BApO vorgesehen.

 

PZ: Welche Konsequenzen hat dies für die Apotheker?

 

Kiefer: Unmittelbare Auswirkungen hat das für deutsche Apotheker zunächst gar nicht. Es geht bei der Änderung der BApO im Wesentlichen um das Auflisten typischer apothekerlicher Tätigkeiten. Es werden Mindesttätigkeitsfelder beschrieben. Diese Auflistung ist aber nicht als vollständig oder abschließend zu verstehen, sondern exemplarisch. Sie verändert die praktische Berufsausübung bei uns nicht.

 

PZ: Wie sinnvoll ist aus Ihrer Sicht die Überarbeitung?

 

Kiefer: Der Entwurf hat in seiner jetzigen Form sowohl positive als auch verbesserungswürdige Aspekte. Wir haben als BAK schon seit Langem gefordert, dass die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Bundesapothekerordnung modernisiert und an die heutigen Gegebenheiten angepasst wird. 

Der Entwurf leistet das zumindest zum Teil, weil er einige Tätigkeiten ausführlicher beschreibt als bisher. Es wurden im Prinzip die Textpassagen übernommen, die schon in der EU-Richtlinie enthalten sind. Allerdings fehlen Angaben zu Tätigkeitsorten beziehungsweise Tätigkeitsfeldern außerhalb von Apotheke und Krankenhaus. Wir Apotheker haben in Deutschland einen umfassenden Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln. Die Arbeit in Industrie, Wissenschaft, Forschung und Verwaltung gehört zum modernen Berufsbild dazu und sollte in den Text einfließen.

 

PZ: Apotheker, die nicht unmittelbar am Patienten arbeiten, fühlen sich diskriminiert. Sie sehen sich nur noch in einer Nebenrolle, weil ihre Tätigkeiten im neu formulierten Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Haben Sie Verständnis dafür?

 

Kiefer: Verstehen kann ich das sehr gut, denn die wörtliche Umsetzung der Richtlinie berücksichtigt unsere nationalen Besonderheiten nicht. Die nach wirklich ausführlicher Diskussion in der Bundesapothekerkammer gefundene Formulierung ist da deutlich besser und integriert im Übrigen die von der EU definierten Mindesttätigkeitsfelder. Sie ist dem Entwurf des Umsetzungsgesetzes unbedingt vorzuziehen, und da sticht auch das Argument nur bedingt, dass die Aufzählung im Entwurf zur BApO nicht abschließend, sondern durch das Wort »insbesondere« exemplarisch zu verstehen ist und deswegen auch keine unmittelbaren Auswirkungen, zum Beispiel in Hinblick auf die Kammermitgliedschaft oder das Recht zur Mitgliedschaft in Versorgungswerken, hat.

 

PZ: Und was macht die Bundesapothekerkammer jetzt?

 

Kiefer: Wir wollen in der knappen verbleibenden Zeit noch erreichen, dass der Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren geändert wird. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Der hat schon einmal im Zuge eines anderen Gesetzgebungsverfahrens richtigerweise ausgeführt, dass der Apotheker seine Verantwortung als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler nicht nur in der öffentlichen Apotheke, sondern eben in verschiedenen Funktionen wahrnimmt. In den Ländern sprechen die Kammern derzeit die Ministerien an, um unserem Vorschlag Gehör zu verschaffen. Unsere Stellungnahme an den Bundesrat, die im Übrigen auf der ABDA-Webseite nachzulesen ist, haben wir gerade letzte Woche abgegeben.

 

PZ: Die ABDA startet zum 1. November eine Diskussion über das Berufsbild der Apotheker, die Berufsqualifikationsrichtlinie definiert Tätigkeitsfelder der Apotheker und über all dem schwebt das Perspektivpapier 2030. Wie hängen diese drei Prozesse zusammen?

 

Kiefer: Das ist ganz einfach. Das Perspektivpapier beschreibt unsere Ziele für das Profil der Apotheke der Zukunft. Zur Erreichung dieser Ziele müssen wir die richtigen Qualifikationen ausbilden und gegebenenfalls die Approbationsordnung (AO) anpassen. Über eine Anpassung sollte man aber erst dann einen Entscheidungsprozess beginnen, wenn eine Bestandsaufnahme der heute schon von Apothekern geleisteten Tätigkeiten gemacht ist. Diese Bestandsaufnahme wird im überarbeiteten Berufsbild, das alle Tätigkeitsfelder umfasst, beschrieben. Alle Kolleginnen und Kollegen können den Entwurf dieses Berufsbildes online ab 1. November unter dem Link www.berufsbild-apotheke.de kommentieren beziehungsweise prüfen, ob sie sich mit ihrer Tätigkeit in dem Text repräsentiert fühlen. Diesen Prozess haben wir übrigens ganz unabhängig von der aktuellen Änderung der BApO angestoßen. Gleichwohl zeigt die aktuelle Diskussion um die Änderung der BApO, wie wichtig eine umfassende Bestandsaufnahme der Tätigkeiten von Apothekerinnen und Apothekern hier und heute ist. Insofern ist das ein gutes Timing. Ich möchte jede Kollegin und jeden Kollegen motivieren: Dokumentieren Sie gegenüber der Öffentlichkeit Ihr Interesse an der Weiterentwicklung des Berufsbildes, auch wenn Sie nach der Lektüre nur kommentieren: »Der Vorschlag der Arbeitsgruppe ist gut«. /

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