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Entschädigung für Baustelle

Existenz muss bedroht sein

06.11.2012  15:22 Uhr

Von Anna Hohle / Gewerbetreibende erhalten bei Straßen­bauarbeiten vor ihrer Tür nur dann finanzielle Entschädigung, wenn durch die Umsatzeinbußen ihre Existenz gefährdet ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden

Geklagt hatte eine Apothekeninhaberin aus dem Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Durch den Ausbau einer U-Bahn-Linie war es in den Jahren 2009 bis 2011 vor ihrer Apotheke zu Lärm und Sichtbehinderungen gekommen. Auch mussten Kunden infolge von Absperrungen einen Umweg nehmen, um die Apotheke zu erreichen. Die Frau hatte daraufhin bei der Senatsverwaltung finanzielle Überbrückungshilfe beantragt und angegeben, sie habe durch die Baumaßnahmen 2010 rund 27 000 Euro weniger durch Handverkäufe eingenommen als im Jahr zuvor. Nur weil sie im selben Jahr die Versorgung einer Pflegeeinrichtung übernommen habe, sei ihr Gesamtumsatz nicht stärker gefallen – so betrug der Verlust nur 0,04 Prozent.

 

Keine Entschädigung

 

Der Berliner Senat lehnte Entschädigungszahlungen ab. Die Apothekerin klagte zwar gegen diese Entscheidung, scheiterte jedoch auch vor dem Verwaltungsgericht. Der Senat habe sich klar an entsprechende Richtlinien des Landes Berlin gehalten, urteilten die Richter. Diese legen fest, dass Überbrückungshilfen nur dann geleistet werden, wenn der Einzelhändler »existenzgefährdende Umsatzrückgänge« erleidet – also sein Lebensunterhalt nicht mehr gedeckt ist und er noch dazu über keine weiteren Einkünfte oder privates Vermögen verfügt. Im vorliegenden Fall habe die Apothekerin die Umsatzrückgänge jedoch ausgleichen können. Sie trägt nun die Kosten des Verfahrens.

Baustellen vor Apotheken sind keine Seltenheit. Nur wenige Betroffene gehen in diesem Fall jedoch den Rechtsweg. Klaus Mellis, Inhaber der Mauritius-Apotheke in Krefeld, erlebte eine solche Situation im Jahr 2010: Neun Monate lang wurden sämtliche Zufahrtswege zu seiner Apotheke von einer Baustelle blockiert. Nicht nur blieben damals die Kunden weg – Mellis sah sich zusätzlich gezwungen, Ersatz für die weggefallenen Parkplätze anzumieten. Insgesamt kosteten ihn die Bauarbeiten so eine sechsstellige Summe. »Ich habe die Situation damals durchaus als existenzbedrohend empfunden«, sagt Mellis heute.

 

Der Apotheker hatte dennoch nicht versucht, Entschädigungen einzuklagen, da wenig Aussicht auf Erfolg bestand. Wenigstens konnte Mellis Kurzarbeit für seine Mitarbeiter beim Arbeitsamt geltend machen, die teilweise »einfach nichts zu tun« hatten. So konnte er alle Angestellten halten. Bei anderen Behörden zeigte man sich zwar betroffen, zuständig fühlte sich Mellis zufolge aber niemand: »Man sagte mir, als Einzelhändler müsste ich eine solche Situation erdulden. Das gehöre zum Geschäftsrisiko«. /

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