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Rentenversicherung

Verwaltungskosten eingespart

09.11.2010  17:43 Uhr

Siegfried Löffler, Berlin / Meldungen über die Reduzierung von Verwaltungskosten sind selten. Zum 5. Jahrestag der Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung Bund erfreute deren Präsident Dr. Herbert Rische die Öffentlichkeit mit einem unerwarteten »Geburtstagsgeschenk«.

Dank Verschlankung der Verwaltungsabläufe und Vereinfachung der Zahlungsströme werden bis zum Jahresende die Verwaltungskosten um rund 380 Millionen Euro sinken. Rische lieferte noch ein »Bonbon« dazu: Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung waren am 30. Juni 2009 einschließlich der zugeordneten Rehakliniken insgesamt 62743 Mitarbeiter beschäftigt. Die demographische Entwicklung wird dafür sorgen, dass sie sichere Arbeitsplätze behalten.

Die sinkenden Verwaltungsausgaben sind auch das Resultat einer Umstrukturierung der Rentenversicherer. Am 1. Oktober 2005 endete die Aufsplitterung in fünf verschiedene Versicherungsträger. Ansprechpartner für die Angestellten war bis dahin die Bundesversicherungs­anstalt für Angestellte (BfA) in Berlin. Pro Bundesland gab es mindestens eine regionale Landesversicherungsanstalt (LVA) mit der Zuständigkeit für Arbeiter und Handwerker. Zusätzlich gab es die Bundesknappschaft für im Bergbau Beschäftigte in Bochum, die Bahnversicherungsanstalt für Bedienstete der Bahn in Frankfurt am Main und die See­kasse für Seeleute in Hamburg. Alle waren unter dem Dach des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in Frankfurt am Main verbunden.

 

Bis 2005 gab es somit 27 bundesweite und regionale Versicherungsträger. Durch die Organisationsreform wurde deren Zahl auf 16 reduziert. Bis Herbst 2005 hatte es in einigen Bundesländern mehrere Landesversicherungsanstalten gegeben, darunter allein fünf im Freistaat Bayern. Eine regionale Aufteilung gibt es zwar immer noch, sie wurde allerdings deutlich reduziert.

 

So gibt es in Bayern nur noch drei LVA, eine für den Norden in Bayreuth, eine weitere für Schwaben in Augsburg und schließlich eine für den Süden in München. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen erfolgte keine Veränderung. Die Zuständigkeit der früheren Landesversicherungsanstalten Düsseldorf und Münster blieb erhalten; sie wurden lediglich umbenannt in Deutsche Rentenversicherung Rheinland beziehungsweise Westfalen.

 

In Baden-Württemberg, das je eine LVA in Karlsruhe und Stuttgart hatte, musste die Landeshauptstadt die Federführung an Karlsruhe abgeben. Auch in Niedersachsen mit je einer LVA für die Regionen Braunschweig und Hannover gab es eine Reduzierung. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hat ihren Hauptsitz in Laatzen. Die Landesversicherungsanstalten Berlin und Brandenburg wurden zur Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg mit Sitz in Frankfurt an der Oder zusammengefasst.

 

Die ursprünglich nur für Schleswig-Holstein zuständige LVA mit Sitz in Lübeck vereinnahmte die bisherigen Versicherungsträger für die Hansestadt Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die drei Landesversicherungsanstalten Sachsen in Leipzig, Sachsen-Anhalt in Halle und Thüringen in Erfurt wurden zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Leipzig zusammengelegt. Nur in Oldenburg-Bremen, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz mit je einer LVA blieb alles beim Alten.

 

Der Aufgabenbereich der Bundesknappschaft wurde nicht nur dem Namen nach sondern auch inhaltlich auf die Versicherten aus den Bereichen Knappschaft-Bahn-See erweitert. Der 1919 als Verband Deutscher Landesversicherungsanstalten gegründete VDR war der freiwillige Zusammenschluss aller 27 Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik. Er wurde zum 1.Oktober 2005 aufgelöst.

 

Die Organisationsreform ließ nicht nur die Zahl der Versicherungsträger sinken, sie beseitigte auch den längst überfälligen Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern, die unter dem Oberbegriff Arbeitnehmer in Gesetzgebung und Rechtsprechung schon seit vielen Jahren im Prinzip gleich behandelt werden. / 

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