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Diabetes

Verordnung von Fertigpens auf der Kippe

29.10.2014  09:44 Uhr

Von Anna Hohle / Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) fürchtet, dass alte Menschen mit Diabetes demnächst benachteiligt werden könnten. Grund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem September.

 

Der Ausschuss hatte darin die Festbetragsgruppen für Humaninsuline neu gebildet. Diese Arzneimittel sollen künftig nach ihrer Wirkung (schnell, schnell und intermediär, lang und intermediär) in Gruppen eingeteilt werden.

 

Die Applikationsform soll bei der Gruppeneinteilung dagegen keine Rolle mehr spielen. So wird es nicht mehr wie bislang eine eigene Festbetragsgruppe für Fertigpens geben, bei denen die Insulinpatrone bereits einsatzbereit ist. Bei diesen müssen Patienten die Ampullen mit dem Wirkstoff nicht vor der Anwendung selbst aufsetzen. Gerade ältere Menschen profitierten von dieser Art der Anwendung, so die DGG. Für einige von ihnen sei die Handhabung eines wieder aufladbaren Pens deutlich zeitintensiver oder sogar unmöglich.

 

Die Organisation fürchtet nun, dass die Verordnung von Fertigpens ohne Festbetragsgruppe und Verordnungsziffer erschwert wird. Schließlich sind Fertigpens in der Regel etwas teuer als Ampullen für wieder aufladbare Pens. Ältere Diabetiker hätten dann das Nachsehen, so die DGG.

 

Beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung wollte man sich noch nicht dazu äußern, ob die Befürchtungen der DGG berechtigt sind und Fertigpens möglicherweise künftig nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Man müsse die Stellungnahmeverfahren zu den neuen Festbetragsgruppen abwarten, erst dann werde der Verband die Erstattungshöchstgrenze für die einzelnen Gruppen festlegen, so eine Sprecherin. /

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