Pharmazeutische Zeitung online
Nutzenbewertung im Bestandsmarkt

Tauschgeschäft mit Herstellerabschlag

29.10.2013  17:02 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (GBA), Josef Hecken, hält nicht viel davon, zwecks Kostenersparnis die Arzneimittel des Bestandsmarkts einer Nutzenbewertung zu unterziehen. Er fordert vom Gesetzgeber eine Alternative.

Die Nutzenbewertung von Medikamenten auf dem Bestandsmarkt sei für ihn eine reine »Arbeitsbeschaffungsmaßnahme«, sagte er laut »Ärztezeitung« kürzlich auf einer Veranstaltung des IGES-Instituts in Berlin. 

Die Bewertung von »ollen Kamellen« bringe die Menschheit nicht weiter. Er rät dem Gesetzgeber, stattdessen eine Alternative zum jetzigen Prozedere zu finden. Als Übergangslösung schlägt er vor, das Preismoratorium und den erhöhten Zwangsabschlag für Pharmahersteller, die Ende 2013 auslaufen, zu verlängern.

 

Rechtliche Übergangslösung

 

Das Verfahren des Bestandsmarktaufrufs birgt laut Hecken große Probleme. Bei einem nicht unerheblichen Teil der betroffenen Arzneimittel sei die Pa­tentlaufzeit bereits weit fortgeschritten und die Medikamente seien in der Versorgung flächendeckend etabliert, sagte er gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Viele der noch zu bewertenden Präparate müssten daher selbst als zweckmäßige Vergleichstherapie he­rangezogen werden – was in der Folge einen Vergleich und damit eine sachgerechte Nutzenbewertung unmöglich machen würde.

 

»Da Preismoratorium und Zwangsrabatt zum 1. Januar 2014 auslaufen, stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber nicht besser eine rechtliche Übergangslösung etablieren sollte, die diese beiden Regelungen fortschreiben und zugleich die Bewertung des Bestandsmarktes obsolet machen würde«, so Hecken. Da das Verfahren der Bestandsmarktbewertung zeitaufwendig sei und sukzessive in Tranchen erfolge, »würde der gesetzlich gewollte Einspareffekt – anders als bei einer Fortschreibung von Preismoratorium und Zwangsrabatt – erst mit erheblicher Verzögerung eintreten«.

 

Mit seinem Vorschlag liegt Hecken ganz auf der Linie der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, forderte eine Verlängerung beider Maßnahmen. Die Regelungen waren am 1. August 2010 im Zuge eines Arzneisparpakets in Kraft getreten. Der Rabatt, den die Arzneimittelhersteller den Kassen auf patentgeschützte Medikamente gewähren müssen, war damals von 6 auf 16 Prozent erhöht worden. Seither darf die Pharmaindustrie die Preise für ihre Arzneimittel zudem nicht erhöhen. /

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