Freie Arztwahl für EU-Bürger |
29.10.2013 17:04 Uhr |
Yuki Schubert / Seit vergangenem Freitag ist die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität wirksam. Damit haben nun die Bürger aller 28 Mitgliedsstaaten die freie Wahl, ob sie sich von einem Arzt in ihrem Heimatland oder in einem anderen europäischen Staat behandeln lassen wollen. Durch die Richtlinie ist es zudem möglich länderübergreifend Rezepte einzulösen, da die Verschreibungen in allen EU-Ländern anerkannt werden.
Foto. Fotolia/Raths
Starke Patienten
Die grenzüberschreitenden Bestimmungen stärkten die Stellung der Patienten, da es mehr Auswahl bei der Gesundheitsversorgung gebe sowie bessere Informationen, heißt es aufseiten der Europäischen Kommission. Auch die britische Ärzteplattform DrEd feiert die Richtlinie als großen Fortschritt. Denn so werde der Konflikt mit Ländern wie Deutschland, die telefonische ärztliche Behandlungen nicht erlauben, aufgelöst, heißt es in einer Pressemitteilung der Online-Praxis. Für alle Patienten von DrEd gebe es nun vollständige Rechtssicherheit.
In Bayern war die EU-Richtlinie zuletzt kritisiert worden, da durch Anerkennung von Verschreibungen aus anderen EU-Ländern eben auch Rezepte aus Online-Praxen wie DrEd in deutschen Apotheken eingelöst werden können.
Über einen Antrag im Bundesrat macht sich Bayern derzeit für eine Ausnahmeregelung für Deutschland stark. Mithilfe einer Änderung im nationalen Arzneimittel- oder Apothekenrecht sollen demnach Verschreibungen, die ein Arzt ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt hat, von deutschen Apotheken nicht mehr beliefert werden. Der Gesundheitsausschuss hat diesen Antrag bereits angenommen. Am 8. November wird sich nun das Plenum im Bundesrat mit dem Vorstoß befassen. /