Shop-Apotheke wirbt für »direkte« Rezeptweiterleitung von Zava |
Die Shop-Apotheke bewirbt eine Kooperation mit dem Telemedizin-Anbieter Zava mit einer »direkten« Rezeptweiterleitung. / Foto: Getty Images/coffeekai
Der britische Telemedizin-Anbieter Zava bietet Patienten in Deutschland schon seit Jahren ärztliche Online-Beratungen an. Noch vor vier Jahren war das Unternehmen, damals noch als »DrEd« bekannt, ein Dorn im Auge der Gesundheitspolitik. Denn die Große Koalition verabschiedete damals die sogenannte »Lex DrEd« – ein Gesetz, nach dem Arzneimittel-Verordnungen von Zava von deutschen Apotheken nicht beliefert werden dürfen. Doch diese Regelung wurde inzwischen gekippt.
Und so kommen auch immer mehr Zava-Rezepte in den deutschen Apothekenmarkt. Damit Vor-Ort-Apotheken die Online-Verordnungen von Zava beliefern können, kooperiert das Telemedizin-Unternehmen mit dem apothekereigenen Dienstleistungskonzern Noventi. Apotheken mit Awinta-Software können Zava-Rezepte somit annehmen. Für die Apotheken war das grundsätzlich keine schlechte Nachricht, denn zuvor hatte Zava ausschließlich mit EU-Versendern zusammengearbeitet.
Doch im April dieses Jahres verkündete der Telemedizin-Anbieter dann eine Zusammenarbeit mit dem niederländischen Versandkonzern Shop-Apotheke. Seitdem können sich Patienten bei Zava aussuchen, ob sie ihre Verordnung an eine Apotheke oder den Versender schicken.
Die Shop-Apotheke bewirbt die Telemedizin-Kooperation auf ihrer Internetseite aggressiv. Patienten würden bei Zava »schnell, diskret und kompetent« beraten. Der Versender verweist nochmals auf die Behandlungsschwerpunkte der Online-Praxis: Frauengesundheit, Männergesundheit, Reisemedizin, Innere Medizin. »Ohne Besuch in der Arztpraxis« sei dies ein »komfortabler Weg« an Rx-Rezepte zu kommen. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man bei Zava »einfach« einen Online-Fragebogen ausfüllen müsse, um an ein Rezept zu kommen.
Diese Aussage ist juristisch bedenklich. Wörtlich heißt es dort: »Beantworten Sie dafür einfach einen standardisierten medizinischen Online-Fragebogen. Die Zava-Ärzte prüfen Ihre Anfrage, stellen bei Eignung Ihr Rezept aus und übermitteln es direkt an Shop Apotheke.« Auf die Frage, wie diese Aussage mit §11 des Apothekengesetzes zusammenpasse, in dem die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern verboten wird, antwortete ein Sprecher der Shop-Apotheke auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung: »Die freie Apothekenwahl der Patienten sowie die Unabhängigkeit der Ärzte sind durch unsere Zusammenarbeit mit Zava in keiner Weise gefährdet.«