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Gemeinsamer Bundesausschuss

Mehr Kompetenzen für Pfleger

25.10.2011  17:36 Uhr

Von Annette Mende, Berlin / Ärzte können künftig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten an Pflegekräfte delegieren. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen. Neu an der Regelung ist, dass die Mediziner damit auch die Verantwortung für die Behandlung abgeben.

Bereits seit einiger Zeit gibt es Modellprojekte, im Rahmen derer Ärzte Hausbesuche und bestimmte medizinische Tätigkeiten ihren Praxisangestellten übertragen können. Beispiele hierfür sind Agnes (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) und Verah (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis). Trotz spürbarer Entlastung haben all diese Projekte aus Sicht der Ärzte auch einen Haken: Die Verantwortung für die Therapie liegt letztlich immer bei ihnen.

Das wird bei künftigen Modellen anders sein, für die der GBA vergangene Woche in Berlin die Weichen stellte. Darin werden Ärzte die Verantwortung für die Behandlung in bestimmten Fällen speziell weitergebildeten Alten- oder Krankenpflegern übertragen. Konkret soll das so funktionieren, dass der Arzt die Diagnose stellt und die erforderliche Therapie festlegt, deren Umsetzung dann aber in der Verantwortung der Pflegekraft liegt. »Die Selbstständigkeit der Pfleger wird in etwa der von Hebammen entsprechen«, erklärte Hans-Werner Pfeifer vom GKV-Spitzenverband in Berlin.

 

Neben Prozeduren wie beispielsweise der Verabreichung spezifischer Infusionstherapien enthält der Katalog der übertragbaren Leistungen die Indikationen Bluthochdruck, Demenz, chronische Wunde sowie Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. Hier soll die Pflegekraft selbstständig die erforderlichen Behandlungsschritte umsetzen und auch die erforderlichen Hilfsmittel verordnen dürfen.

 

Bevor die ersten Modelle an den Start gehen können, müssen zunächst Ausbildungsgänge geschaffen werden, in denen interessierte Pfleger die erforderliche Zusatzqualifikation erwerben können. Die Dauer der Projekte hat der GBA zunächst auf acht Jahre beschränkt. / 

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