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Expopharm-Eröffnung

Becker bekräftigt Honorarforderungen

18.10.2016  16:33 Uhr

Die aktuelle Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Für die Apotheker fällt die Bilanz durchwachsen aus. Nach zahlreichen Rückschlägen gibt es jetzt doch noch einige positive Anzeichen. In seinem Lagebericht auf der Expopharm in München stellte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker positive und negative Entwicklungen gegenüber.

Nachdem die Bundesregierung sich über den größten Teil der Legislatur­periode weigerte, eine dringend notwendige Anpassung des Honorars umzusetzen, sieht Becker in dem aktuellen Arzneimittelgesetz für die Apotheker durchaus Chancen. Becker: »Es zeichnet sich ab, dass zwei unserer immer wieder mit Nachdruck vorgetragenen Forderungen nun endlich gesetzlich verankert werden. 

 

Ich spreche von der Verbesserung der Rezepturvergütung, die in den Bereich des Festzuschlags einbezogen wird, sowie der Erhöhung der Dokumentationsgebühr bei Betäubungsmitteln und T-Rezepten.« Mit ihrer Forderung nach einem nachvollziehbaren Anpassungsmechanismus für das Fixum seien die Apotheker noch nicht am Ziel, sagte der DAV-Vorsitzende. Zu dem gebe es aber keine Alternative: Becker: »Wir stehen weiterhin zu unserer Gemeinwohlverpflichtung und erfüllen diese verantwortungsvollen Aufgaben gern, aber die Umsetzung muss wirtschaftlich zumindest erträglich sein. Hier ist eine Anpassung mehr als notwendig. Bei den Betäubungsmitteln haben wir ganze 38 Jahre darauf gewartet. So erfreulich die Anpassung der Sonderentgelte auch ist, kann sie doch die dringend notwendige Anpassung des Fixhonorars in einem regelmäßigen Verfahren mit einer fairen Methodik nicht ersetzen.« Nur ein verlässlicher Anpassungsmechanismus verleihe den Apothekern langfristige Planungssicherheit und lasse sie an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Dies bleibe das feste Ziel der Apotheker. Becker: »Wir werden hier nicht lockerlassen, bis wir eine für uns angemessene Lösung erreicht haben.«

 

In seiner Rede forderte Becker auch ein Ende der Zytostatika-Ausschreibungen auf Apothekenebene. Diese seien »patienten- und versorgungsfeindlich« und stellten die flächendeckende Individualversorgung für Krebspatienten in Frage. Deshalb müsse »die freie Apothekenwahl wieder hergestellt und zytostatika­herstellende Apotheker für ihre hoch qualifizierte Arbeit leistungsgerecht bezahlt werden.«

 

Sehr zufrieden zeigte sich Becker über die Einigung mit dem GKV-Spitzenverband, Apotheker wegen Formfehlern nicht mehr auf Null zu retaxieren. Die Apotheker hätten hier viel erreicht, sagte Becker: »Wir haben ein großes Stück Rechtssicherheit gewonnen. In den meisten Fällen darf bei Formfehlern nicht mehr auf Null retaxiert werden.«

 

So weit sind die Apotheker bei Lieferengpässen noch lange nicht. Für Apotheker werde die Situation immer problematischer, sollten sich die aktuellen Lieferengpässe der Pharmaunternehmen weiter verschärfen. Es drohten dramatische Folgen. »Lieferengpässe sind eine enorme Belastung. Daher fordern wir die Politik auf, dem Treiben nicht länger zuzusehen und endlich Maßnahmen zu ergreifen, die eine ausreichende Verfügbarkeit von Arzneimitteln sicherstellen«, so Becker. Bei Ausschreibungen sollten grundsätzlich mindestens zwei Anbieter einen Zuschlag erhalten.

 

Unzufrieden ist der DAV-Chef auch mit den Rahmenbedingungen für den seit 1. Oktober eingeführten Medika­tionsplan. Grundsätzlich sei ein Medikationsplan für Patienten, die regel­mäßig mindestens drei Arzneimittel einnehmen müssen, sinnvoll, sagte Becker. Es sei aber »mehr als bedauerlich«, dass dieses Recht nur beim Hausarzt und nicht beim Apotheker eingelöst werden kann. Becker: »Es ist eine krasse Fehlentscheidung.« Spätestens mit der Einführung des elektronischen Medikationsplans müssten die Apotheker daran mitarbeiten und auch dafür honoriert werden.

 

Bei Dienstleistungsverträgen sieht ­Becker die Apotheker auch noch nicht am Ziel. Zwar regele der Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV die Konditionen für Dienstleistungen, die direkt an die Arzneimittelabgabe geknüpft seien. Probleme gibt es aber bei Dienstleistungen ohne unmittelbaren Bezug zum Arzneimittel, zum Beispiel Präventionsleistungen. Die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen halten solche Verträge nicht für rechtmäßig. Hier müsse der Gesetzgeber dringend Rechtssicherheit für die Apotheker schaffen. /

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