ABDA-Spitze spricht über Details |
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zufolge ist das BMG der Auffassung, dass ein normales Notifizierungsverfahren nicht nötig ist. / Foto: PZ/André Wagenzik
PZ: Wie schätzen Sie den Kabinettsentwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes ordnungspolitisch ein: Ist das Glas für die Apotheker halb voll oder halb leer? Im Berufstand gibt es ja unterschiedliche Einschätzungen.
Schmidt: Immerhin haben wir nun ein Glas auf dem Tisch, das ist erfreulich. Wie das Gesetz letztlich zu bewerten ist, können wir erst sagen, wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht nur im Bundestag abgeschlossen ist, sondern wenn es auch die Nagelprobe vor dem Europäischen Gerichtshof bestanden hat. Erst dann ist klar, ob der gewählte Ansatz des Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im europäischen Abgleich trägt. Falls ja, hätten wir für neun von zehn Patienten den verbindlichen Arzneimittelpreis zum ersten Mal seit 15 Jahren europäisch rechtssicher. Das wäre ein sehr schöner Erfolg. Denn seit 2004 gibt es keine Rechtssicherheit, ob der Arzneimittelfestpreis auch für EU-Versender gilt. Wir hatten bislang lediglich die deutsche Rechtsprechung, die ja letztlich vom EuGH 2016 gekippt worden ist.
PZ: Welche positiven Auswirkungen hat der Kabinettsentwurf auf die Versorgung?
Kiefer: Der Entwurf ist ein klares Statement für die Apotheke vor Ort. Trotz grenzüberschreitendem Arzneimittelversand steht das Primat der Vor-Ort-Versorgung, die Zugänglichkeit der Apotheke an erster Stelle. Nach jahrelangem Stillstand gibt es nun endlich das politische Bekenntnis, die heilberufliche Tätigkeit der Apotheker zu stärken, zu betonen und letztlich auch besser zu finanzieren.
PZ: Wie stehen Sie zu den Vergütungsvolumina, die aktuell vorgesehen sind?
DAV-Chef Fritz Becker / Foto: PZ/Svea Pietschmann
Becker: Da gibt es sicher noch Luft nach oben. Die derzeit im Gesetz vorgesehenen Erhöhungen des Nacht- und Notdienstes und für die Dokumentationspflichten bei der Abgabe von Betäubungsmitteln gehen in die richtige Richtung und dienen der Stärkung der Vor-Ort-Apotheke. Dringend nachgebessert werden muss aber beim Vergütungsvolumen für die pharmazeutischen Dienstleistungen. Denn bei den Dienstleistungen, die wir erbringen wollen, insbesondere bei Medikationsanalyse und -management, kommen wir mit den 150 Millionen Euro nicht weit. Und mittelfristig ist dann auch über eine Anpassung des Fixhonorars nachzudenken.
PZ: Wie bewerten Sie das im Gesetz verankerte Zuweisungsverbot? Geht Ihnen das weit genug? Es gibt ja Befürchtungen, dass gewerbliche Makler von dem Verbot nicht umfasst sind.
Becker: Das Makelverbot sehe ich in Bezug auf das E-Rezept als einen ganz wesentlichen Punkt in dem Gesetz. Ob das Zuweisungsverbot in der aktuellen Gesetzesfassung komplett wasserdicht ist, müssen wir in den nächsten Tagen noch prüfen. Ansonsten werden wir im parlamentarischen Verfahren versuchen, nachzubessern.
PZ: Und welche Nachbesserungen streben Sie grundsätzlich im parlamentarischen Prozess noch an?
Schmidt: Abgesehen vom Makelverbot, bei dem es keine Gesetzeslücken geben darf, gilt es noch in einigen weiteren Punkten nachzuschärfen. Bei der Absicherung der Festpreise wird man nochmal die Sanktionsmechanismen anschauen müssen. Der Entwurf regelt zwar deutliche Verbesserungen gegenüber den aktuellen Verhältnissen. Denn bislang ist es nie gelungen, Rechtsverstöße der EU-Versender so zu sanktionieren, dass auch Strafzahlungen erfolgt sind. Ob die nun vorgesehenen Sanktionsmechanismen ausreichen, hängt auch von den Kassen ab. Es muss unmöglich werden, einer Verfolgung von Rechtsverstößen auszuweichen. Wir werden darauf achten, dass die Sanktionierungen auch grenzübergreifend durchgesetzt werden können.
BAK-Präsident Andreas Kiefer / Foto: ABDA/André Wagenzik
Kiefer: Bei der neuen Regelung zum Botendienst ist zu diskutieren, wie sie gemeint ist. Aktuell heißt es, dass die Zustellung von »Boten einer Apotheke« zulässig ist. Wir wollen, dass die versorgende öffentliche Apotheke auch selbst den Botendienst ausführt. Es ist eine juristische Frage, ob die Formulierung den Status quo ändert – oder nicht. Wenn ja, müsste hier nachgebessert werden. Zudem gilt es die Frage zu diskutieren, warum pharmazeutisches Personal nur bei der Zustellung von verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgesehen ist. Denn es gibt auch sehr viele OTC-Präparate, die sehr beratungsintensiv sind.
PZ: Der Botendienst soll ja künftig zur Standardversorgung der Apotheken gehören. Birgt das nicht die Gefahr, dass sich so eine dritte Versorgungsform neben Vor-Ort-Apotheke und Versand etabliert und letztlich zur Schwächung der Präsenzapotheke führt?
Kiefer: Es darf keine Trennung von Logistik und persönlicher pharmazeutischer Beratung geben. Man muss gut prüfen, ob reine Logistiker versuchen könnten, die neue Regelung auszunutzen. Grundsätzlich ist der Weg in der Gesetzesbegründung richtig. Die Frage ist, ob die Formulierungen eindeutig genug sind.
PZ: Es gibt Apotheken, die schon jetzt angekündigt haben, Pilotprojekte zum Impfen durchführen zu wollen. Wer startet damit und wie soll das aussehen?
Becker: Wir nehmen die Herausforderung zum Impfen an. Zunächst einmal werden DAV und BAK dafür sorgen, dass das Impfen überall qualitätsgesichert abläuft. Vielleicht lassen sich in diesem Bereich sogar mit den Kassen und natürlich in Abstimmung mit der Ärzteschaft Verträge abschließen.
PZ: Demnächst soll es im Bereich der Privaten Krankenversicherung eine Aut-idem-Regelung geben. Was bringt diese für den Apotheker?
Becker: Es ist eine Win-win-Situation: Der Apotheker hat eine bessere Auswahlmöglichkeit und kann schneller versorgen, weil er wirkstoffgleiche Präparate abgeben darf. Und der Patient kann etwaige Auflagen seines PKV-Tarifs zur Arzneimittel-Erstattung besser erfüllen.
PZ: Dem Vernehmen nach strebt die Regierung mit Blick auf die Apothekenreform kein Notifizierungsverfahren an. Der Gesundheitsminister möchte aber dennoch mit der EU-Kommission sprechen, bevor der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren geht. Ist das eine Notifizierung light?
Schmidt: Ein formales Notifizierungsverfahren würde nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die Mitgliedstaaten einbeziehen. Diese könnten dann zum Gesetz Stellung nehmen. Soweit wir wissen, ist das Bundesministerium für Gesundheit der Auffassung, dass ein solches Verfahren nicht nötig ist. Das ist auch nachvollziehbar. Denn inhaltlich geht es um die Gültigkeit der Arzneimittelpreise in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sozialrechtliche Frage fällt ganz klar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Gleichwohl gibt es die Vereinbarung mit dem Justizministerium, welche das BMG verpflichtet, den Kontakt mit der EU-Kommission zu suchen. In den Gesprächen will Spahn klären, ob sich mit der Streichung der Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz das gegen die Bundesrepublik laufende Vertragsverletzungsverfahren erledigt hat. Nach unserem Kenntnisstand ist es Ziel der Bundesregierung dieses und andere Vertragsverletzungsverfahren schnell abzuschließen, bevor Deutschland 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt. Es handelt sich also nicht um ein formales Notifizierungsverfahren, sondern um den Versuch, einen Konsens mit der Kommission zu erzielen.
PZ: Was passiert, wenn aus Sicht der EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren mit der Gesetzesregelung nicht vom Tisch ist?
Schmidt: Dann wäre der nächste Schritt, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Doch erstmal warten wir die Konsultation ab, die über die Sommerpause stattfindet. Sie soll übrigens abgeschlossen sein, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt. Das scheint auch ein Agreement zwischen Gesundheits- und Justizministerium zu sein. Theoretisch könnte die Bundesregierung das Gesetz unabhängig vom Votum der EU-Kommission in Kraft treten lassen. Allerdings wachsen dadurch die Risiken für Klagen vor dem EuGH. Wir gehen davon aus, dass die Niederlande zu einer Klage bereit wären. Ich selbst bin nahezu hundertprozentig davon überzeugt, dass die Apothekenreform irgendwann vor dem EuGH landet. Wie der deutsche Gesetzgeber dann auf die Situation regiert, ist völlig spekulativ.
PZ: Könnten Gesetz und Verordnung womöglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten?
Kiefer: Wir haben die Ansage des Gesundheitsministers, den Gesetzentwurf und die Verordnung als Paket zu betrachten. Bevor es also nicht zu einer rüden Ablehnung der Vorschläge durch die Kommission kommt, will ich nicht darüber spekulieren.
PZ: Wenn nun alles klappt, tritt das Gesetz ab 2020 in Kraft. Welche zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen werden kommen und ab wann können diese abgerechnet werden? Sind dazu extra Fortbildungen für die Apotheker noch nötig?
Kiefer: Hauptsächlich geht es um Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Zusätzlich um Leistungen zur Risikodetektion oder zur Vermeidung von arzneimittelbezogenen Problemen. Es wird also Dienstleistungen geben, die Patienten bei der Arzneimittel-Einnahme unterstützen, die zur Optimierung der Pharmakotherapie bei bestimmten Wirkstoffen und Applikationen beitragen oder ihnen bei der Ersteinstellung von Erkrankungen wie Asthma, COPD, Hypertonie oder Diabetes unterstützen. Ein erstes Ziel bleibt auch, dass der bundeseinheitliche Medikationsplan bei allen ankommt, die ihn benötigen. Das ist nämlich noch nicht der Fall. Als weitere Leistungen können wir uns Komplettpakete für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen im Alltag vorstellen, etwa für Pflegebedürftige. Ich bin sicher, dass die Kassen eine andere Sichtweise auf unser künftiges Dienstleistungsangebot haben. Das werden die Vertragsverhandlungen zeigen. Wichtig ist, dass die Dienstleistungen in Zukunft flächendeckend verfügbar sind. Das derzeit vorgesehene finanzielle Volumen ist dafür allerdings sehr gering bemessen.
Becker: Erste Verhandlungen mit den Kassen, wie diese Dienstleistungspakete aussehen, werden wir in der Selbstverwaltung gleich nach der Sommerpause angehen. Möglicherweise muss die ein oder andere Fortbildung noch angeboten werden.
PZ: Die ABDA wird nach wie vor für die Abkehr vom Rx-Versandhandelsverbot kritisiert. Was sagen Sie den Kritikern?
Schmidt: Das Verbot ist für mich unter den aktuellen Bedingungen eine unrealistische Option. Der Gesundheitsminister ist nicht bereit, es umzusetzen. Im Parlament bekäme es keine Mehrheit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Verhältnisse deutlich verändern. Selbst unter einer neuen Regierung rückt in meinen Augen ein Rx-Versandhandelsverbot nicht mehr in greifbare Nähe. Deswegen halte ich es auch für unverantwortlich, auf die alte Linie zurückzufallen.