Haare in der Suppe |
04.05.2016 13:42 Uhr |
Parallel zur Vorstellung der Ergebnisse des Pharmadialogs hatte vor zwei Wochen ein parlamentarisches Positionspapier der Gesundheitsexperten von CDU/CSU und SPD für Aufruhr unter den Apothekern gesorgt. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, knöpfte sich das Papier in seiner Eröffnungsrede vor.
In dem Grundsatzpapier erwägen die Gesundheitsexperten der Koalition, den prozentualen Anteil des Apothekenhonorars als Reaktion auf den steigenden Anteil von hochpreisigen Arzneimitteln zukünftig zu deckeln. »Dieses Ansinnen ist nicht nur eine Provokation für Apotheker, es ist schlichtweg eine Missachtung unserer Arbeit«, kritisierte Becker diesen Vorschlag. Es sei absolut inakzeptabel, wenn die Politiker die auf Fixum und prozentuale Vergütung basierende und bewährte Mischkalkulation bei Fertigarzneimitteln nun infrage stellen. »Diese Mischkalkulation ist ein Ordnungsprinzip, das man nicht einfach am einen Ende, also bei teuren innovativen Arzneimitteln selektiv aushebeln kann, weil es einem gerade opportun erscheint.« Becker versprach, dass man sich mit allen Mitteln gegen diesen Vorschlag zur Wehr setzen werde.
Fand insbesondere einen Vorschlag im Positionspapier der Gesundheitsexperten von Union und SPD völlig indiskutabel: Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands.
Reimportklausel überflüssig
Auch die Vorschläge der Gesundheitsexperten zur Reimportklausel findet Becker wenig gelungen. Er betonte, dass es für diese Regelung keinen Anlass mehr gibt. Im Gegenteil: Die Nachteile würden die Vorteile längst überwiegen. Es stünde außer Frage, dass die Unübersichtlichkeit der Beschaffungs- und Vertriebswege ein Einfallstor für Fälschungen bietet. »Irgendwelche Detailänderungen an den genauen Rahmenbedingungen sind nicht zielführend«, sagte Becker im Hinblick auf den Vorschlag der Gesundheitspolitiker. Die Forderung sei die nach einer kompletten Streichung der Regelung. Insofern sei das Positionspapier auf halbem Wege steckengeblieben.
Der DAV-Vorsitzende erinnerte zudem daran, dass die Apotheker ihren Versorgungsauftrag nur flächendeckend erfüllen können, wenn die wirtschaftliche Basis gesichert ist. Die Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro sei zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das alleine reiche aber nicht aus, so Becker. Klare Anpassungsmodalitäten und eindeutige gesetzliche Vorgaben für die zeitliche Abfolge der Anpassungen seien mehr als überfällig. Auch eine Anpassung der Vergütung für die Versorgung mit Rezepturarzneimitteln und dokumentationspflichtigen Arzneimitteln sei dringend geboten. Damit führte er über zu einem positiven Ansatz des Papiers der Regierungsfraktionen. Denn die Gesundheitsexperten beabsichtigen, bei Rezepturen und Betäubungsmitteln eine verbesserte Honorierung zu prüfen.
Auch das Thema Rabattverträge stand auf der Agenda des Pharmadialog. Der DAV-Vorsitzende unterstrich, dass der Berufsstand die Rabattverträge grundsätzlich unterstützt. Das gelte aber nur, wenn sich das jeweilige Arzneimittel dafür eignet und solange die freie Apothekenwahl des Patienten gesichert bleibt. Beide Voraussetzungen sind Becker zufolge bei Zytostatika nicht gegeben. »Da Krankenkassen hier leider kein Maß kennen, fordern wir die Politik zum Eingreifen auf. Im Sinne der Patienten und einer flächendeckenden Versorgung müssen Ausschreibungen von Zytostatika verboten werden!«
Mehrpartnermodell
Im Rahmen der Rabattverträge ging Becker auch auf die zuletzt wieder zunehmenden Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Arzneimitteln ein. Der DAV-Vorsitzende stellte klar: »Wir bekommen vom pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen – einen zusätzlichen Bürokratieaufwand lehnen wir ab.« Die Kassen sollten zudem über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken. Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen Herstellern und hin zum Mehrpartnermodell, so Beckers Appell. Denn damit ließe sich das Problem mit den Lieferengpässen fast vollständig ausräumen. /