Pharmazeutische Zeitung online
Hilfstaxe

Apotheker lehnen Schiedsspruch ab

24.01.2018  10:02 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Apotheker kritisieren die aktuelle Entscheidung der Schiedsstelle zur Hilfstaxe. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will das Ergebnis nicht mittragen. Er sieht die flächendeckende Versorgung der Patienten mit Zytostatika in Gefahr.

Im Streit zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zur Neuregelung der Hilfstaxe gibt es einen Schiedsspruch geben. Genaue Details sind aber bislang noch nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass das Ergebnis den Apothekern nicht gefällt.

 

Preise deutlich senken

 

Die Krankenkassen wollen über höhere Abschläge bei der Zytostatika-­Herstellung in den Apotheken die Preise für onkologische parenterale Zubereitungen deutlich senken. Der DAV lehnt dies ab. Stattdessen sollten die Kassen Rabattverträge mit den Herstellern abschließen, so die Forderung. Der GKV-Spitzenverband hingegen wies wiederum das vom DAV vorgelegte Angebot einer Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe zurück, da ihm die vorgeschlagene Einsparungssumme von bis zu 150 Millionen Euro zu gering war.

 

»Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab«, sagt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker in einer Stellungnahme. »Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotenziale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunkt­apotheken mit speziellem Reinraum­labor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.«

 

Beckers Ablehnung ist aus Sicht der Apotheker nachvollziehbar. Bleibt es bei der Entscheidung müssen die Spezialapotheken auf viel Geld verzichten. »Die Einsparungen, die die Krankenkassen nach dem Schiedsspruch erzielen können, dürften über der Summe von 150 Millionen Euro liegen, die ursprünglich Gesprächsgrundlage waren. Ganz genau lässt sich das derzeit aber noch nicht beziffern. Wir müssen sehen, wie sich der Schiedsspruch auf die Apotheken auswirkt«, sagte Thomas Dittrich auf Anfrage der PZ. Der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands vertritt die Apotheker bei den Schiedsverhandlungen. Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet Dittrich zufolge die flächendeckende Versorgung der Patienten mit Zytostatika.

 

Der DAV kritisiert vor allem die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen. Diese seien erheblich zu hoch für die Apotheken. Der Verband bemängelt auch die mit der Regelung verbundenen Unwägbarkeiten für die Apotheker. Könnten sie den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren, seien die daraus resultierenden finanziellen Risiken nicht abschätzbar. Unzufrieden ist der DAV zudem, weil Kassen und die Vertreter der Schiedsstelle den Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises ablehnen. Ungehalten sind die Apotheker auch darüber, dass die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017 angewendet werden sollen. Dadurch werde in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen, kritisiert der DAV.

 

Verträge mit Herstellern

 

Die Neuverhandlung der Hilfstaxe war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-­Ausschreibungen der Kassen verboten hatte. Stattdessen sollen laut Gesetz die Kassen mit den Herstellern direkt Rabattverträge aushandeln.

 

Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis systematisch in eine falsche Richtung: »Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkenn­t und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.« Der DAV werde die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker.

 

Eine Option wäre es, gegen den Schiedsspruch zu klagen. Dazu hat der DAV ein Recht. Ob das Ergebnis ein besseres wäre, steht allerdings in den Sternen. /

Mehr von Avoxa