Pharmazeutische Zeitung online

Bemerkenswert

09.10.2007  10:51 Uhr

Bemerkenswert

In den vergangenen sieben Tagen hat es zwei bemerkenswerte Ereignisse gegeben, die für Apotheker zudem sehr erfreulich sind: Die AOK scheint bei der zweiten Runde ihrer Rabattverträge stärker auf die Kooperation mit Apothekern und Großhandel zu setzen, und das Bundeskriminalamt (BKA) empfiehlt in einer Studie über Arzneimittelfälschungen darüber nachzudenken, ob der Internet-Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wieder verboten werden sollte.

 

Doch der Reihe nach. Die AOK hat offensichtlich aus den Fehlern der ersten Rabattrunde gelernt. Am Donnerstag vor einer Woche traf sich ihr Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann mit Dr. Thomas Trümper, dem Vorsitzenden des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (siehe dazu Rabattverträge: AOK zum Dialog bereit). Die Ergebnisse machen Hoffnung: Hermann sagte eine Übergangsfrist zwischen erster und zweiter Rabattrunde zu und informierte sich - sicherlich nicht zu früh - über die Logistik des Großhandels.

 

Wenn er jetzt noch den Apothekern mehr Flexibilität im Notdienst und eine angemessene Vergütung ihrer Mehrarbeit verspricht, wäre das Schlimmste abgewendet. Doch so viel Optimismus wäre dann doch fehl am Platz. Immerhin scheinen die Zeichen bei der AOK nun stärker auf Verständigung zu stehen.

 

Vielleicht noch wichtiger als die neue Strategie der AOK ist eine Studie des Bundeskriminalamtes zu Arzneimittelfälschungen (siehe dazu Internethandel: Bundesinstitut warnt vor Fälschungen). Die Autoren bezeichnen darin den Internethandel als größte Gefahr für eine Zunahme der Arzneimittelfälschungen in Deutschland. Die Politik sollte darüber nachdenken, diesen zu verbieten. Deutschland sei das einzige EU-Land, in dem Internet-Apotheken rezeptpflichtige Arzneimittel anbieten dürften.

 

Für die Bundesregierung dürfte es nun noch schwieriger werden, die Initiative des NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann zu ignorieren. Laumann will über den Bundesrat den Versand rezeptpflichtiger Medikamente verbieten lassen. Damit sollen Auswüchse, wie die Rezeptsammelstellen in Drogeriemärkten, abgestellt werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich bislang nicht sonderlich positiv zu diesem Vorhaben geäußert. Die Bedenken des BKA kann die Regierung jedoch kaum ignorieren. Arzneimittelfälschungen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko werden. Zudem steht das BKA kaum im Verdacht, Lobbyarbeit für die Apotheker zu machen.

 

Natürlich ist das angestrebte Versandhandelsverbot immer noch in einiger Ferne. Es ist aber wieder ein wenig wahrscheinlicher geworden, und schon das hätten vor einem halben Jahr nur wenige für möglich gehalten.

 

Daniel Rücker

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