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20.09.2011  16:04 Uhr

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Zeckenbiss: Antibiotika-Gel schützt vor Borreliose

 

PZ / Lokal appliziertes Azithromycin kann offenbar Borrelien abtöten und nach einem Zeckenstich vor Lyme-Borreliose schützen. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher von der Universität München. Im Tierversuch konnte das Team um Professor Dr. Reinhard Straubinger vom Institut für Infektionsmedizin und Zoonosen zeigen, dass ein einmalig an der Einstichstelle angebrachtes Gel mit dem Antibiotikum die Infektion im Keim ersticken kann. Zudem fanden sie heraus, dass diese Therapieform auch dann noch einen Nutzen hatte, wenn sie erst drei Tage nach dem Stich zum Einsatz kam. Im »Journal of Antimicrobial Chemotherapy« haben die Wissenschaftler ihre Ergebnisse veröffentlicht. Mittlerweile wird die lokale Antibiotika-Behandlung gegen Borrelien auch an infizierten Menschen in einer Phase-III-Studie getestet. Vorerst müssen sich Borreliose-Patienten aber noch einer mehrwöchigen Antibiotika-Therapie, zum Beispiel mit Doxycyclin, Amoxicillin oder Cefuroxim, unterziehen. Ärzte müssen eine Behandlung oft auf Verdacht einleiten, weil sich die Erreger direkt nach dem Zeckenstich noch nicht im Organismus nachweisen lassen. »Bei unserem Ansatz wird das Antibiotikum über ein transparentes, selbst klebendes Pflaster direkt auf die Stichstelle aufgebracht«, sagt Straubinger in einer Pressemitteilung der Universität. »Weil nur sehr wenig Antibiotikum enthalten ist, bleibt die Wirkung lokal begrenzt und auch Nebenwirkungen treten kaum auf.«

 

Tumor: Neue Indikationen für Everolimus

 

PZ / Die europäische Arzneimittelbehörde hat die Zulassung für das Krebstherapeutikum Everolimus erweitert. Das Präparat Afinitor® kommt in Zukunft auch bei pankreatischen neuroendokrinen Tumoren zum Einsatz, einer Sonderform von Bauchspeicheldrüsenkrebs. Unter dem Namen Votubia® stellt es zudem künftig die erste medikamentöse Alternative zu einer Hirnoperation bei einem subependymalen Riesenzellastrozytom dar. Neuroendokrine Tumoren mit Ursprung in der Bauchspeicheldrüse, auch Inselzelltumoren genannt, gelten als selten. Afinitor konnte in einer Phase-III-Studie die Zeit ohne Tumorwachstum im Vergleich zu Placebo von 4,6 auf 11,0 Monate mehr als verdoppeln. Das Progressionsrisiko sank um 65 Prozent. Das subependymale Riesenzellastrozytom (SEGA) ist ein gutartiger Tumor, der fast nur bei Patienten mit tuberöser Sklerose auftritt. 1 bis 2 Millionen Menschen weltweit sind von dieser Erbkrankheit betroffen. In Europa tritt sie bei etwa 9 von 100 000 Einwohnern auf. Jeder fünfte Patient entwickelt ein subependymales Riesenzellastrozytom Trotz seiner Gutartigkeit kann der Tumor zu lebensgefährlichen Hirnschwellungen führen. Votubia ist zugelassen für Erwachsene und Kinder ab 3 Jahren mit SEGA, bei denen eine Operation nicht infrage kommt. In einer Phase-II-Studie mit 28 Patienten konnte der Arzneistoff bei rund 80 Prozent der Probanden die Tumorgröße um mehr als 30 Prozent reduzieren. Ob auch andere Krankheitssymptome positiv beeinflusst werden, wurde bislang nicht untersucht. Everolimus zielt auf das Protein mTOR. mTOR ist an der Regulation der Tumorzellteilung, am Wachstum von Blutgefäßen und am Zellmetabolismus beteiligt. Bei Patienten mit tuberöser Sklerose ist aufgrund eines genetischen Defekts die mTOR-Aktivität erhöht. Everolimus steuert hier gegen. Auch andere Krebsarten stehen in Zusammenhang mit einer gesteigerten mTOR-Aktivität. Afinitor ist in der EU bislang zugelassen zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom, wenn bestimmte andere Therapien fehlgeschlagen sind. Everolimus ist außerdem als Certican® zur Verhinderung von Abstoßungsreaktionen nach Or­gantransplantionen auf dem Markt.

 

Rote-Hand-Brief: Leukämien unter Nplate

 

Romiplostim (Nplate®) erhöht bei Patienten mit myelodysplastischem Syndrom das Risiko, an einer akuten myeloischen Leukämie zu erkranken. Hersteller Amgen weist in einem Rote-Hand-Brief daraufhin, den Thrombozyten-Rezeptor-Agonisten nicht bei diesen Patienten, sondern nur im zugelassenen Indikationsbereich anzuwenden. Romiplostim steigert die Bildung von Thrombozyten. Es ist zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten nach Milzentfernung, die unter der Autoimmunerkrankung Immunthrombo­zytopenie (ITP) leiden. Dabei zerstört der Körper seine eigenen Thrombozyten. In dieser Indikation ist ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis nachgewiesen. Nicht so bei der Off-Label-Anwendung bei myelodysplastischem Syndrom. Bei dieser Erkrankung sind die blutbildenden Stammzellen verändert, woraus sich eine Leukämie entwickeln kann. Symptom kann aber auch hier eine Thrombozytopenie sein. Romiplostim scheint nach bisherigen Studiendaten die Progression zu einer akuten myeloischen Leukämie zu fördern. Bei Patienten mit ITP, die mit Romiplostim behandelt werden sollen, muss daher zuvor ein myelodysplastisches Syndrom ausgeschlossen werden. Das gentechnisch hergestellte Arzneimittel darf nicht bei anderen Erkrankungen an­ge­wendet werden, die mit Thrombozytopenie einhergehen, heißt es zudem ausdrücklich im Rote-Hand-Brief. Bei ITP-Patienten sollten vor und während der Behandlung mit Romiplostim regelmäßig Knochenmarkpunktionen und -biopsien erfolgen, um die Blutstammzellen zu überprüfen. /

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