Teilerfolg für AOK |
21.09.2010 18:19 Uhr |
PZ / Die AOK Berlin Brandenburg hat einen weiteren Etappensieg errungen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Ausschreibung parenteraler onkologischer Rezepturen hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am vergangenen Freitag zwei Beschwerden zurückgewiesen. Eine dritte habe die Apotheke selbst für erledigt erklärt, so die AOK.
Damit sei das LSG die vierte Vergabenachprüfungsinstanz nach der Vergabekammer Brandenburg, der Vergabekammer des Bundes und dem LSG Nordrhein-Westfalen, die das Vorgehen der AOK in der Hauptstadt bestätigt hat. Entschieden ist der Rechtsstreit aber noch nicht. Aktuell seien noch mehrere Verfahren gegen die Ausschreibung beim LSG und der Vergabekammer Brandenburg anhängig. Erst wenn diese zugunsten der Kasse entschieden sind, kann die AOK Zuschläge erteilen.
Als erste Krankenkasse hat die AOK Berlin-Brandenburg die Belieferung von onkologischen Praxen mit parenteralen Rezepturen ausgeschrieben. Zahlreiche Klagen haben Vertragsbeginn erheblich verzögert. /