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06.09.2011 17:02 Uhr |
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Sellerberg folgt auf Bellartz
PZ / Die stellvertretende Pressesprecherin der ABDA, Dr. Ursula Sellerberg, übernimmt kommissarisch die Aufgaben von Thomas Bellartz. Der bisherige Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit hat die ABDA wie berichtet zum 1. September verlassen. Apothekerin Sellerberg wird die Position der ABDA gegenüber der Öffentlichkeit vertreten, bis ein Nachfolger für Bellartz gefunden ist. Dieser wechselt zu einem neuen Berliner Kommunikationsunternehmen.
OLG: Keine Barrabatte
PZ / Barrabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind nach Überzeugung des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung. Dabei sei es unerheblich, ob diese auf Privatrezepte oder einen Teil der Zuzahlung gegeben würden (OLG Stuttgart Az.: 2 U 21/11). Das OLG bestätigte mit seiner Entscheidung vom 25. August ein Urteil des Landgerichtes Tübingen gegen einen Apotheker. Das OLG folgte der Argumentation der Tübinger Richter, die Preisbindung werde auch dann verletzt, wenn ein Apotheker zwar den korrekten Preis für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel ansetze, dann aber Barrabatte auf die Zuzahlung anbiete. Auch damit werde die Intention des Gesetzgebers, den Preiswettbewerb um rezeptpflichtige Arzneimittel auszuschließen, umgangen. Die OLG-Richter sehen keinen Unterschied, ob der finanzielle Vorteil als Rabatt oder Skonto bezeichnet werde. Auch Skonti seien nur dann zulässig, wenn dem keine Preisvorschriften entgegenstünden. Das OLG schloss sich auch der Meinung des Bundesgerichtshofes an, Skonti und Barrabatte seien unabhängig von ihrer Höhe ein Verstoß gegen die Preisverordnung. Einen Geringwertigkeitsvorbehalt wie bei Gutscheinen oder Bonustalern gebe es hier nicht. Geld könnten die Kunden besser nutzen als Taler. Deshalb sei das Angebot ein spürbarer Eingriff in den Markt.